Traktandum 15
A. Kinderbetreuungsgesetz
B. Memorialsantrag «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung»
Dem Gesetz wird unverändert zugestimmt.
Das im Rahmen der Legislaturplanung 2019 bis 2022 entstandene Rahmenkonzept «Frühe Kindheit» dient als strategischer Leitfaden im Bestreben der öffentlichen Hand, die Eltern der jüngsten Glarnerinnen und Glarner in ihren Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben wo nötig zu stärken. Wer Unterstützung will oder braucht, soll diese möglichst niederschwellig in Anspruch nehmen können. Alle Familien mit kleinen Kindern sollen Zugang zu einem vielfältigen, qualitativen und bedarfsgerechten Angebot haben. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz werden verschiedene Optimierungen rund um die Förderung der Betreuung von Kindern im institutionellen Rahmen bezweckt. Damit können Kinder in ihrer Entwicklung besser unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit verbessert werden.
Das Kinderbetreuungsgesetz ersetzt die wenigen, im Gesetz über Schule und Bildung vorhandenen Bestimmungen zur Fördertätigkeit von Kanton und Gemeinden. Es regelt die Grundzüge und damit insbesondere die Kompetenzen von Landrat und Regierungsrat sowie die Rollenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Anbietern. Konkret wird das bestehende Fördersystem mit einkommensabhängigen Pauschalbeiträgen erweitert und auf Tagesfamilien ausgedehnt. Neu werden auch Spielgruppen gefördert. Für Familien gilt neu innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl einer Betreuungsinstitution. Der Sozialtarif wird ausgebaut und neu stufenlos bemessen. Beitragsberechtigte Institutionen benötigen künftig eine Bewilligung des Kantons und unterstehen dessen Aufsicht.
Mit einer einheitlichen Regelung im ganzen Kanton wird auch dem Anliegen des Memorialsantrags «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung» entsprochen. Artikel 12 des Kinderbetreuungsgesetzes räumt den Eltern einen ausdrücklichen Anspruch auf Unterstützung auch ausserhalb der Wohngemeinde ein. Der Memorialsantrag kann damit als erledigt abgeschrieben werden.
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