Traktandum 14
Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
(Aufnahme des Klimaschutzes)
Der Verfassungsartikel wird mit grossem Mehr genehmigt.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich das aktuelle Klima eindeutig erwärmt und diese Erwärmung vom Menschen verursacht ist. Die Veränderungen im Klimasystem beeinflussen den Menschen und seine Umwelt bereits heute. Die Klimaveränderung ist zwar ein globales Problem, wirkt sich aber in der Schweiz vor allem in den Alpen überdurchschnittlich stark aus. Die Auswirkungen werden umso gravierender, wenn die Klimaerwärmung nicht auf maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit begrenzt wird.
Deshalb beschloss der Bundesrat im August 2019, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Netto-Null-Ziel). Kurz davor reichten mehrere Mitglieder des Landrates die Motion «Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung» ein. Der Landrat überwies die Motion im Februar 2020.
Der Landsgemeinde wird zur Umsetzung des Anliegens der Motion die Schaffung einer eigenen Bestimmung zum Klimaschutz in der Verfassung des Kantons Glarus vorgeschlagen. Diese verlangt als Zielvorgabe, dass sich der Kanton Glarus und die Gemeinden aktiv im Klimaschutz einsetzen und den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele von Kanton und Bund sowie der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen leisten. Neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen beinhaltet der Klimaschutz auch eine Anpassung an die bzw. eine Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung. Entsprechende Massnahmen sind zu treffen. Die neue Verfassungsbestimmung erwähnt zudem das Prinzip der Nachhaltigkeit: Beim Klimaschutz müssen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermassen berücksichtigt werden.
- Barbara Rhyner
- Landrätin, SVP, Elm
Namens der SVP beantragt sie Ablehnung.
Es wäre einfach und billig, den Artikel zu beschliessen, doch die Umsetzung würde kompliziert und teuer. Man würde gegenüber anderen Verfassungsaufträgen den Klimaschutz bevorzugen.
Heute sei man aber in einer Situation, wo man sich für genügend elektrischen Strom unbedingt einzusetzen müsse. Doch sowohl beim Ausbau der Wasserkraft als auch der Windkraft: Immer gebe es immer Gegner. Für unsere Wirtschaft würde es teurer.
Mit einem bereits vorhandenen Verfassungsartikel sei das Ziel bereits statuiert. Der Kanton habe ausserdem die fossilen Heizungen bereits verboten.
- Marion Meier
- Grünliberale, Mollis
Namens der GLP empfiehlt sie Annahme.
Der Artikel sei nötig, es sei eher fünf nach als fünf vor Zwölf für den Klimaschutz, der Artikel mache die Ziele klar, es gebe viele sinnvolle Massnahmen.
Es brauche für den Klimaschutz Gesetzesanpassungen, Förderungsmassnahmen. Die Kosten für wirkungsvolle Massnahmen seien wesentlich geringer als die Zusatzkosten, die der Klimawandel dem Gebirgskanton Glarus verursache.
Man müsse sich vorbereiten, um die Schäden zu minimieren.
- Werner Kälin
- Ennenda
Namens der SP unterstützt er den Klimaschutzartikel.
Auch dieses wichtige Anliegen gehöre in die Kantonsverfassung. Denn auch etliche andere wichtige Ziele seien bereits ausdrücklich aufgeführt.
Der Kanton habe ein grosses Interesse, die Folgen des Klimawandels zu begrenzen.
Die Klimaneutralität auf dem eigenen Territorium solle nicht nur die Schweiz bis 2050 erreichen, sondern auch der Kanton.
Klimaverträglich bedeute auch sozialverträglich. «Warten wir nicht, machen wir einfach.»
- Franz Freuler
- Landrat, SVP, Glarus
Unterstützt den Ablehnungsantrag.
Das Problem der Klimaerwärmung werde mit dem Verfassungsartikel nicht gelöst.
Man würde sich einem Zwang unterziehen, der einzig zu Schnellschüssen führen würde. Doch sei vorerst nur Verzicht auf Energieverbrauch ein heute bekannter Weg, in Industrie und täglichem Leben würde das aber Einbussen bringen.
Zuerst müssten die Technologien geschaffen werden. Heute sei nur schon die Versorgungssicherheit in Frage gestellt, Nachhaltigkeit sei erst möglich, wenn man dieses Ziel erreicht habe.
- Rolf Hürlimann
- Schwanden
Versorgungssicherheit werde von den Gegnern angesprochen. Aber: «Wir finanzieren in diesem Namen gerade einen Krieg, indem wir Erdöl und -gas kaufen.»
Versorgungssicherheit sei eben gerade dann zu erreichen, wenn wir auf erneuerbare, selber produzierte Energien setzten.
Die Technologien für den Klimaschutz seien vorhanden, wir müssten nur umstellen!
- Susanne Elmer Feuz
- Landrätin, FDP, Ennenda
Als Kommissionspräsidentin bittet sie um Zustimmung ohne Änderungen.
Es gehe nur um die Frage, ob uns der Klimaschutz wichtig genug sei, in der Kantonsverfassung zu stehen, welche eben die grundsätzlichen, wichtigen Anliegen statuiere.
Ja, er sei wesentlich, dringend und langfristig lebenswichtig, der Landrat habe diese Frage so beantwortet.
Nachhaltigkeit sei erst gegeben, wenn Ökonomie, Gesellschaft und Ökologie berücksichtigt würden.
Die Bedürfnisse der heutigen Generationen seien zu befriedigen, ohne dass man die Bedürfnisse der künftigen Generationen gefährde.
Genau jetzt brauche es diese Ergänzung der Verfassung zum Wohl des Kantons.
- Kaspar Becker
- Die Mitte, Regierungsrat Departement Bau und Umwelt, Die Mitte
Kaspar Becker bittet als zuständiger Regierungsrat um Zustimmung.
Die Klimaveränderung sei wissenschaftlich belegt, global und für Berggebiete wie den Kanton Glarus sei er besonders relevant.
Der Kanton habe einiges schon getan für den Klimaschutz. Seine Verankerung in der Verfassung solle Grundlage für weitere Massnahmen und Gesetze sein und das Fundament für eine noch aktivere Klimaschutzpolitik bilden.
Klimaschutz und Versorgungssicherheit widersprächen sich nicht, genau im Gegenteil.