Traktandum 13
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
Die Vorlage wird unverändert verabschiedet.
Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom Dezember 2018 wird der Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) gestärkt. Die Bestimmung ermöglicht die bessere Durchsetzung von Schutzmassnahmen in Form von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten, indem sie eine gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer elektronischen Überwachung schafft. Ein Rayonverbot verbietet einer Person, ein bestimmtes Gebiet für eine bestimmte Dauer zu betreten. Ein Kontaktverbot untersagt die Kontaktaufnahme mit einer bestimmten Person für eine bestimmte Dauer.
Um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, muss das kantonale Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus angepasst werden. Zu regeln ist die Umsetzung. Die finanziellen Auswirkungen hängen davon ab, in wie vielen Fällen die Glarner Gerichte eine elektronische Überwachung anordnen. Bisher wurden im Schnitt jährlich ein Dutzend Kontakt- und Rayonverbote verhängt, wobei nicht in jedem dieser Fälle eine elektronische Überwachung hätte angeordnet werden können (technische Machbarkeit, Verhältnismässigkeit usw.).
Die Gesetzesänderung wurde durch den Landrat dringlich per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt und gilt bis zur Landsgemeinde 2022, die diese Gesetzesänderung definitiv zu verabschieden hat.
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