Traktandum 8
Änderung des Energiegesetzes
In der Schlussabstimmung wird das Gesetz mit drei Änderungen angenommen:
Das Verbot von Öl- und Gasheizungen bei Neubauten wird ins Gesetz aufgenommen.
Das Verbot von Öl- und Gasheizungen auch bei Erneuerungen wird ebenfalls ins Gesetz aufgenommen.
Die Vorschriften für öffentliche Bauten werden verschärft auf Ziel 90 Prozent nichtfossile Brennstoffe bis 2040.
Die zwei wichtigsten Änderungen im Energiegesetz sind die Pflicht zur Eigenstromerzeugung von Neubauten und bei bestehenden Bauten die Pflicht, beim Ersatz von öl- und gasbetriebenen Heizungen für eine Energieeinsparung zu sorgen. Durch die zweite Bestimmung erhofft man sich, dass fossile Energien durch erneuerbare ersetzt werden. Die erste Bestimmung soll zum Bau von Solarstromanlagen führen. Im Landrat wollte die SVP verschiedene Bestimmungen abschwächen, hatte damit aber keinen Erfolg.
- Toni Gisler
- Landrat, SVP, Linthal
Toni Gisler im Namen der SVP will den Artikel "Eigenstromproduktion" streichen, hauptsächlich mit Fotovoltaik-Anlagen.
Die Massnahmen müssten trag- und umsetzbar sein. Vorgaben für die obligatorische Installation einer PV-Anlage seien "fatal".
PV-Anlagen seien zwar "eine super Sache" und es würden immer mehr installiert. Doch seien gute Bedingungen bei der Besonnung in den Bergen oft nicht gegeben. In geschützten Ortsbildern sei überdies keine Genehmigung erhältlich.
- Kaj Weibel
- Vorstandsmitglied KlimaGlarus.ch
Kaj Weibel stellt im Namen des Vereins KlimaGlarus.ch den Antrag: Bei Neubauten oder Austausch von Heizungen muss ein Wärmeerzeuger ohne CO2-Emission aus fossilen Brennstoffen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz eingebaut werden.
Es enstünden so keine CO2-Emissionen mehr. Und Holzheizungen seien nicht betroffen. Wir müssten die Emissionen rasch reduzieren, der Gebäudepark im Kanton Glarus sei für einen hohen Anteil der Emissionen verantwortlich und darum ein wichtiger Hebel, die Klimaneutralität zu erreichen. Mit dem Verwässern des Gesetzes verliere man nicht nur wertvolle Zeit, es heize auch das Klima im Kanton weiter auf. Die heutige und künftige Generationen seien angewiesen aufs Handeln heute.
- Jürg Rohrer
- Grüne, Niederurnen
Jürg Rohrer stellt den Antrag: Für die Pflicht, Gebäude mit Solarstromanlagen auszurüsten, soll eine Frist bis zur nächsten Sanierung von Dach oder Fassade gelten.
Fotovoltaik auf Gebäuden sei am einfachsten und am wenigsten störend für die dringend nötige, zusätzliche Stromproduktion. Der Zeitpunkt von Erneuerungen sei ideal, um Anlagen zu installieren.
Heute gebe es im Kanton Glarus rund 500 Anlagen, es gebe aber 21'000 Gebäude, auf denen eine PV-Anlage rentabel betrieben werden könnte. Doch würden heute viele Dächer saniert, ohne dass eine PV-Anlage installiert werde. Solaranlagen seien günstig und wirtschaftlich geworden, sie rentierten heute gut, besser als die Altersvorsorge.
- Christian Marti
- Grüne, Schwanden
Christian Marti stellt namens der Grünen und von Umweltorganisationen den Antrag: Bei Kantonalen Gebäuden wird die Wärmeerzeugung bis 2040 zu 90 Prozent CO2-neutral gemacht, der Regierungsrat setzt Zwischenziele.
In öffentliche Bauten gehörten heute schon CO2-neutrale Heizungen, das sei der richtige Ansatz und mache erst noch unabhängig von Importen fossiler Brennstoffe aus beispielsweise Saudiarabien oder Russland. Ein kleiner Anteil an Emissionen solle zugunsten der Fernwärme aus der KVA zugelassen bleiben.
- Severin Thoma
- Glarus
Severin Thoma stellt einen Änderungsantrag: Wer Finanzhilfe beantragt, soll erst ab 10'000 Franken Förderung die GEAK-Analyse, "Energieetikette für Gebäude", einreichen müssen.
Eine Analyse koste etwa 3000 Franken, sie mache erst ab höheren Beiträgen Sinn, die Grenze solle wie heute weiterbestehen.
- Marianne Dürst Benedetti
- Schwanden
Marianne Dürst Benedetti beantragt der Landsgemeinde, den Antrag Weibel zu unterstützen und die Gebote aufzunehmen, dass bei Neubauten und Heizungsersatz nur noch Wärmeerzeuger ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen eingebaut werden dürfen.
Es gehe um unser Klima, unsere Umwelt, unsere Lebensgrundlagen für die Zukunft und unsere Jungen, die wir erhalten wollten und müssten. Alle, auch die Gegner des eidgenössischen Energiegesetzes, fänden Massnahmen nötig. Hier beim kantonalen Gesetz würden genau die von jener Seite geforderten "Schritt-für-Schritt"-Massnahmen statuiert. Genau hier solle der Kanton handeln. Bei den Heizungen sei die Hebelwirkung enorm. Auch die weiteren Zusatzanträge gingen in die richtige Richtung. Denn: "Wenn nicht heute, wann dann?"
- Thomas Tschudi
- Landrat, SVP, Näfels
Thomas Tschudi will die Pflicht zur Eigenstromversorgung streichen, er unterstützt den Antrag Gisler.
Der Bund fördere seit Jahren Fotovoltaikanlagen, die Bevölkerung und die Hauseigentümer würden auch ohne Pflicht weiter investieren, die Technologie habe Rückenwind, die Vorschrift sei nicht nötig.
- Denise Aepli
- Glarus
Denise Aepli unterstützt die Ergänzungsanträge der Grünen.
Dieses Jahr sei etliches passiert, Klimaextreme würden häufiger, machten Ältern zu schaffen und würden global zu Ernteausfällen führen. Der Kanton habe im Energiekonzept 2021 ein Energieziel: 30 Prozent Reduktion bis 2020. Dieses Ziel sei aber mit einer Einsparung von nicht einmal 5 Prozent definitiv nicht erreicht worden. Der Kanton habe sich aber viel vorgenommen, dafür brauche es das Gesetz unbedingt. Eigenverantwortung habe nicht genügt und würde auch in Zukunft nicht genügen. Deshalb: "Heute ist Zeit für einen Aufbruch."
- Susanne Elmer Feuz
- Landrätin, FDP, Ennenda
Susanne Elmer Feuz bittet darum, dem Gesetz unverändert und ohne Zusätze zuzustimmen.
Die Vorschriften sollten ausgewogen und durchführbar sein, die übernommenen Mustervorschriften MuKEn seien ein guter Weg. Die von der öffentlichen Hand für ihre Bauten verlangten Ziele seien realistisch, mehr würde Kanton und Gemeinden finanziell überfordern. Keine Ölheizungen mehr zu erlauben, sei ein Technologieverbot, das wolle man nicht. Dennoch würden schon heute praktisch bei keinem Neubau mehr fossile Energieträger gewählt. Auch bei der Eigenstromversorgung gelte, dass das Gesetz umsetzbare und bezahlbare Anforderungen stelle. Wo die Eigenstromproduktion an gewissen Orten dennoch nicht sinnvoll wäre, gäbe es Ausnahmeregelungen im Gesetz.
- Kaspar Becker
- Regierungsrat, Mitte, Ennenda
Im Namen des Regierungsrates bittet Kaspar Becker, unverändert zuzustimmen und alle Anträge auf Änderung abzulehnen.
Die Energievorschriften seien unter den Kantonen harmonisiert, bereits 15 Kantone hätten sie so eingeführt. Im Kanton Glarus seien sie besonders wichtig, weil es sehr viele ältere Gebäude gebe. Bund und Kanton unterstützten die Bemühungen, und sie schafften Arbeit und Arbeitsplätze im Baugewerbe. Die Vorlage sei auf den Kanton angepasst und ausgewogen.