Traktandum 23
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
Der Kanton soll die Staatsgarantie für die Glarner Kantonalbank aufgeben. Er soll also nicht mehr für die Verbindlichkeiten der Bank garantieren müssen. Damit verschwinde ein finanzielles Risiko für den Kanton, so Regierung und Landratsmehrheit. Ausserdem soll der Anteil des Kantons am Aktienkapital von heute 68 Prozent auf eine Minderheitsbeteiligung von einem Drittel plus eine Aktie gesenkt werden. Der Kanton hätte keinen Anspruch mehr auf einen Sitz im Verwaltungsrat. Im Landrat bekämpfte die SP das Gesetz.
B. Gesetz über die Glarner Kantonalbank