Traktandum 21
Gesetz über die musikalische Bildung
Die finanzielle Unterstützung von Musikunterricht an den Glarner Musikschulen entspricht nicht mehr den Vorgaben des Bundes. Neu sollen Musikschüler und - schülerinnen auch nach der obligatorischen Schulzeit, aber längstens bis zum 25. Altersjahr gefördert werden. Ausserdem sollen die Musikschulen ihre Tarife einkommensabhängig gestalten müssen. Und schliesslich soll das hohe Glarner Tarifniveau allgemein gesenkt werden. Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von rund 250 000 Franken. Der Landrat hat der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt.
Das Traktandum wird auf die Landsgemeinde 2022 verschoben.
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Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Genehmigung des Steuerfusses für das Jahr 2021 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
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4
Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr
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5
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Pflege- und Betreuungsgesetz -
6
Kantonsbeitrag von maximal 2 Millionen Franken für bauliche Massnahmen im Freulerpalast
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7
Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
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8
Änderung des Energiegesetzes
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9
A. Änderung des Steuergesetzes
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10
A. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
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11
Verpflichtungskredit über 7,8 Millionen Franken für den Ausbau der Netstalerstrasse
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12
Kantonales Geldspielgesetz
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13
A. Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
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14
A. Memorialsantrag «Wildschutz mit Augenmass»
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15
Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz
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16
Memorialsantrag «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug»
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17
Freier Kantonsbeitrag über maximal 1 622 500 Franken für den Entwässerungsstollen Braunwald
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18
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
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19
A. Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus»
B. Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz -
20
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr
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21
Gesetz über die musikalische Bildung
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22
Coronavirus-Pandemie: Verpflichtungskredit für kantonale Härtefallunterstützungen im Umfang von 21,5 Millionen Franken
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23
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus