Traktandum 21
Gesetz über die musikalische Bildung
Die finanzielle Unterstützung von Musikunterricht an den Glarner Musikschulen entspricht nicht mehr den Vorgaben des Bundes. Neu sollen Musikschüler und - schülerinnen auch nach der obligatorischen Schulzeit, aber längstens bis zum 25. Altersjahr gefördert werden. Ausserdem sollen die Musikschulen ihre Tarife einkommensabhängig gestalten müssen. Und schliesslich soll das hohe Glarner Tarifniveau allgemein gesenkt werden. Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von rund 250 000 Franken. Der Landrat hat der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt.
Das Traktandum wird auf die Landsgemeinde 2022 verschoben.