Traktandum 19
A. Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus»
B. Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz
Die GLP verlangt in einem Memorialsantrag, dass die Förderung der Biodiversität ins Natur- und Heimatschutzgesetz aufgenommen wird. Wenn der Kanton Geld dafür spreche, könne er von Bundesmitteln profitieren. Regierung und Landrat haben das Anliegen aufgenommen und legen eine Änderung des Gesetzes vor. Sie enthält den Auftrag an die Regierung, eine Biodiversitätsstrategie zu entwickeln und Massnahmen zu treffen. Im Landrat wurde die Änderung von der SVP bekämpft.
Das Traktandum wird auf die Landsgemeinde 2022 verschoben.
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Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Genehmigung des Steuerfusses für das Jahr 2021 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
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4
Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr
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5
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Pflege- und Betreuungsgesetz -
6
Kantonsbeitrag von maximal 2 Millionen Franken für bauliche Massnahmen im Freulerpalast
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7
Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
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8
Änderung des Energiegesetzes
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9
A. Änderung des Steuergesetzes
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10
A. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
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11
Verpflichtungskredit über 7,8 Millionen Franken für den Ausbau der Netstalerstrasse
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12
Kantonales Geldspielgesetz
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13
A. Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
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14
A. Memorialsantrag «Wildschutz mit Augenmass»
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15
Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz
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16
Memorialsantrag «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug»
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17
Freier Kantonsbeitrag über maximal 1 622 500 Franken für den Entwässerungsstollen Braunwald
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18
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
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19
A. Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus»
B. Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz -
20
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr
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21
Gesetz über die musikalische Bildung
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22
Coronavirus-Pandemie: Verpflichtungskredit für kantonale Härtefallunterstützungen im Umfang von 21,5 Millionen Franken
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23
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus