Traktandum 10
A. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
Beschluss
Teil A: der Vorlage wird stillschweigend zugestimmt.
Teil B: der Vorlage wird stillschweigend zugestimmt.
Teil C: der Vorlage wird stillschweigend zugestimmt.
Die Landsgemeinde 2018 hat dem Öffentlichkeitsprinzip im Grundsatz zugestimmt. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung. In Zukunft gelten alle amtlichen Dokumente von Kanton und Gemeinden grundsätzlich als öffentlich. Das Gesetz regelt unter anderem, wann ausnahmsweise die Einsicht verweigert wird. Darüber hinaus werden im Gesetz auch der Datenschutz und das Archivwesen neu geregelt. Im Landrat war die Vorlage unbestritten.
B. Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung