Traktandum 8
Änderung des Energiegesetzes
Die Umsetzung der MuKEn erfordert auch Änderungen der Verordnung zum Energiegesetz sowie der Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung. Der Regierungsrat bestimmt deshalb nach Beschluss dieser Änderungen das Inkrafttreten des gesamten Änderungspakets.
Es ist das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen, den Energiebedarf in Gebäuden zu senken und verstärkt mit erneuerbarer Energie zu decken. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Kantone ihre energierechtlichen Vorschriften im Gebäudebereich schon seit längerer Zeit aufeinander abgestimmt.