Traktandum 7
Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
Spezialgesetzliche Regelung für baurechtliche Beschwerdeverfahren sind aus Sicht des Regierungsrates abzulehnen. Die Motion wurde durch den Landrat mit dem Grundgedanken überwiesen, dass eine umfassende Betrachtung erfolgen sollte – ohne Beschränkung auf baurechtliche Verfahren. Betroffen sind deshalb alle Verfahren, welche dem VRG unterliegen.
Anstoss für die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) war eine im Februar 2018 überwiesene Motion der SP-Fraktion, die auf eine Beschleunigung von Beschwerdeverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten hinzielte. In Erfüllung der Motion sah der Regierungsrat vor, die Vorschriften über die Erstreckung und über den Stillstand von Fristen im VRG, die für alle Verwaltungsverfahren gelten, anzupassen.