Traktandum 4
Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr
Eine Analyse im Jahr 2017 zeigte, dass verschiedene Buslinien oder Linienabschnitte im Kanton Glarus wenig genutzt wurden. Sie wiesen schlechte Kostendeckungsgrade bzw. eine schlechte Auslastung auf.
Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 können die in den Traktanden § 4, 10 und 14 für die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, die Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die Änderung des Polizeigesetzes und die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.
Eine Analyse im Jahr 2017 zeigte, dass verschiedene Buslinien oder Linienabschnitte im Kanton Glarus wenig genutzt wurden. Sie wiesen schlechte Kostendeckungsgrade bzw. eine schlechte Auslastung auf.