Traktandum 14
A. Memorialsantrag «Wildschutz mit Augenmass»
B. Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
2016 schied der Regierungsrat 32 Wildruhezonen aus. Elf davon liegen in Eidgenössischen Jagdbanngebieten. Die Zonen wurden wegen der Zunahme von Trendsportarten wie Schneeschuhlaufen und des Konfliktpotenzials zwischen Freizeitsportlern, Touristen und Wildtieren erlassen. Sie lenken die Freizeitsportler und schränken gleichzeitig deren Bewegungsfreiheit ein.
Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 können die in den Traktanden § 4, 10 und 14 für die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, die Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die Änderung des Polizeigesetzes und die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.
Ein am 16. Januar 2018 von einem Stimmbürger eingereichter Memorialsantrag in der Form der allgemeinen Anregung fordert, dass die Ruhezonen für Wildtiere im Kanton Glarus ungefähr gleich gross sind wie in vergleichbaren Gebieten.