Traktandum 12
Kantonales Geldspielgesetz
Die Kantone haben im Bereich des Geldspielwesens im Wesentlichen folgende Themenkreise zu regeln: Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen, Bewilligung von Kleinspielen, Verwendung der Reingewinne aus Grossspielen (Lotterien und Sportwetten) sowie die Erhebung von Abgaben. Dazu kommen vom BGS ausgenommene Spielformen. Im Übrigen liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.
Die Kantone haben ihr Recht bis am 1. Januar 2021 an das neue Bundesgesetz über Geldspiele anzupassen. Mit diesem wurden die Rechtsgrundlagen modernisiert, um im Bereich der Geldspiele einen sicheren und transparenten Betrieb zu gewährleisten.