Traktandum 10
A. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
B. Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung
C. Änderung des Polizeigesetzes
Der Landsgemeinde wird der Erlass eines neuen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), eine Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie eine Änderung des Polizeigesetzes unterbreitet. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht die Regelung des Öffentlichkeitsprinzips.
Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 können die in den Traktanden § 4, 10 und 14 für die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, die Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die Änderung des Polizeigesetzes und die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.
Der Landsgemeinde wird der Erlass eines neuen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), eine Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie eine Änderung des Polizeigesetzes unterbreitet. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht die Regelung des Öffentlichkeitsprinzips.