Traktandum 8
Änderung des Steuerrechts
Änderungen im Steuerrecht sollen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Liegenschaftsbesitzer und Lottogewinner müssen weniger Steuern bezahlen. Wer im Kanton umzieht, wird für das ganze Jahr da besteuert, wo er Ende Jahr wohnt. Wer als Makler in verschiedenen Kantonen arbeitet, kann künftig alle Einkünfte daraus am Wohn- oder Firmensitz versteuern. Die Änderungen waren im Landrat unbestritten.
Beschluss: Teil A wird stillschweigend angenommen.
§ 8 B - Steuerrecht: BausteuerzuschlagFür grosse Investitionen sollen künftig auch die Gemeinden Bausteuern erheben können. Die Gemeindeversammlung darf dafür aber nur maximal zehn Steuerprozente beschliessen. Der Kanton kennt die Bausteuer schon, sie hat sich etwa bei der Sanierung des Kantonsspitals bewährt. Die Vorlage war im Landrat unbestritten.
Beschluss: Teil B wird stillschweigend angenommen.
§ 8 C - Steuerrecht: KrankenkassenprämienEin Memorialsantrag der CVP will die Einwohner bei Krankenkassen- und Gesundheitskosten entlasten. Die CVP will bei den Steuern abfedern, dass diese Kosten massiv gestiegen sind. Dafür sollen Private in der Steuererklärung 25 Prozent mehr Krankenkassenprämien abziehen können und bei Krankheit einen höheren Anteil der selbst bezahlten Kosten. Die SP bekämpft die Vorlage, sie verlangt «IPV statt Steuergeschenke», also höhere Prämienverbilligungen anstatt Abzüge am steuerbaren Einkommen.
Beschluss: Die Landsgemeinde stimmt auch Teil C mit grossem Mehr zu.
§ 8 D - Steuerrecht: STAFSteuerprivilegien für Briefkastenfirmen sollen auf internationalen Druck hin abgeschafft werden, der Bund hat mit STAF oder «Steuerreform und AHV-Finanzierung» die Vorgaben gemacht. Die kantonale Vorlage: Die Briefkastenfirmen verlieren ihre Privilegien – aber man hat Angst, sie könnten wegziehen. Darum setzt man die Gewinnsteuern für alle tief an. Damit werden auch die produzierenden Firmen, meist KMU, deutlich entlastet. Die SP und die Grünen wollen diese «Steuergeschenke» an die Unternehmen bekämpfen. Umgekehrt will die FDP bei der Besteuerung der Dividenden eine Entlastung beantragen. Die kantonale Vorlage tritt nur in Kraft, wenn auch die eidgenössische zwei Wochen später in der Volksabstimmung angenommen wird.
Beschluss: Die Landsgemeinde belässt die Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent und lehnt den Änderungsantrag ab. Auch die tiefere Gewinnsteuer für Unternehmen wird nicht angetastet.
Auch Teil D wird also unverändert angenommen.
§ 8 E - Steuerrecht: FinanzausgleichWeil fast alle Domizilfirmen ihren Briefkasten in Glarus haben, fliessen deren künftige Steuern an diese Gemeinde und an den Kanton (siehe § 8 D). Damit auch Glarus Nord und Süd etwas davon haben, soll künftig der Kanton 1,2 Millionen mehr in den Finanzausgleich zahlen. Auch der sogenannte Ressourcenausgleich von der Gemeinde Glarus an die beiden andern steigt – auf 1,35 Millionen. Der Regierungsrat hatte bereits vorgeschlagen, Letzteren zu erhöhen. Der Landrat verdoppelte ihn demgegenüber für die Jahre bis 2023 und war im Übrigen einverstanden.
Beschluss: Auch Teil E wird unverändert angenommen.