Traktandum 5
Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen
(Förderung der medizinischen Grundversorgung)
Beschluss
Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.
In den vergangenen Jahren hat sich abgezeichnet, dass im Kanton Hausärzte fehlen werden. Gleichzeitig steigt durch die wachsende Zahl alter Menschen der Bedarf. Mit der Gesetzesänderung soll der Kanton verpflichtet werden, die medizinische Grundversorgung stärker zu fördern. Er soll zum Beispiel Gruppenpraxen oder Gesundheitszentren finanziell unterstützen können. Die Regierung schätzt die zusätzlichen jährlichen Kosten auf rund 550 000 Franken. Der Landrat hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.