Traktandum 4
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
(Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz)
Beschluss
Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.
In diesem Gesetz ist die Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) geregelt. Die seit der Einführung der KESB gemachten Erfahrungen führen jetzt zu einer Anpassung der Organisation. Der Landrat wollte dabei schliesslich weniger weit gehen als die Regierung. Geblieben ist aber eine Aufstockung der Behörde von 260 auf maximal 400 Stellenprozente. Damit könnten Aufträge an Externe vermieden werden, so der Landrat. Unter dem Strich sei die Vorlage kostenneutral. Im Landrat war die geänderte Vorlage nicht mehr umstritten. Die Jungfreisinnigen haben angekündigt, die Vorlage zu bekämpfen.
Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.