Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2020
Beschluss
Der Steuerfuss wird stillschweigend auf 53 Prozent plus 1,5 Prozent Bausteuerzuschlag festgelegt.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde für 2020 einen unveränderten ordentlichen Steuerfuss von 53 Prozent der einfachen Staatssteuer. Der Bausteuerzuschlag soll von 2 auf 1,5 Prozent der einfachen Steuer sinken. Er ist für die Sanierung des Kantonsspitals vorgesehen. Die Zukunft bleibe in finanzieller Hinsicht herausfordernd, so die Regierung. Für 2019 wird noch ein Ertragsüberschuss prognostiziert. Für die Jahre 2020 bis 2023 aber Defizite.
Der Steuerfuss wird stillschweigend auf 53 Prozent plus 1,5 Prozent Bausteuerzuschlag festgelegt.