Traktandum 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
Beschluss
Die Vorlage wird stillschweigend gutgeheissen.
Das Gewässerschutzgesetz wird neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Das Gesetz regelt vor allem, wofür Kanton und Gemeinden zuständig sind. Die Gemeinden sollen mit der Änderung zusätzliche Kompetenzen erhalten. Aufgehoben wird die Bestimmung, dass der Kanton Beiträge an öffentliche Gewässerschutzmassnahmen bezahlt. Die als Anschubfinanzierung für Kanalisationen vorgesehenen Beiträge seien heute nicht mehr nötig, so die Regierung. Die Vorlage gab im Landrat nur wenig zu reden.
Das Wort wird nicht verlangt.