Traktandum 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz
Die Vorlage wird ohne Änderung angenommen.
Das kantonale Umweltschutzgesetz wird an neue Vorgaben des Bundes angepasst. Ausserdem sollen die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen. Das Gesetz regelt in erster Linie Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Im Landrat gab die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen zu reden, die neu geregelt wird. Das Gesetz gehe über die Vorgaben des Bundes hinaus und damit zu weit, wurde kritisiert. Der Landrat war anderer Meinung. Im Vorfeld der Landsgemeinde gab die Vorlage nicht mehr zu reden.
- Fridolin Staub
- Bilten
Fridolin Staub empfiehlt Zustimmung. Gewisse Zuständigkeiten kommen zu den neuen, grossen Gemeinden. Der Antrag Rothlin kann allenfalls aufgenommen werden, er ändert substanziell nichts.
- Peter Rothlin
- Oberurnen
Peter Rothlin stellt einen Abänderungsantrag. In Artikel 36a Absatz 3 solle stehen, dass der Kanton einen "angemessenen finanziellen Beitrag" an die Bekämpfung von Neophyten zahle.