Traktandum 6
Memorialsantrag "Ergänzung von Artikel 200 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch" (Finanzierung Hochwasserschutz)
Der Memorialsantrag wird mit grossem Mehr abgelehnt.
Die beiden Gemeinderäte von Glarus und Glarus Nord beantragen, dass die Gemeinden wie früher Massnahmen für den Hochwasserschutz wieder aus der Gemeindekasse bezahlen können. Seit einem Entscheid der Landsgemeinde 2014 müssen dafür auch die geschützten Eigentümer von Liegenschaften herangezogen werden. Dieses Verfahren sei bei grossen Projekten zu kompliziert, so die Antragsteller. Regierung und Landrat lehnen den Antrag ab. Die CVP und die SVP haben ebenfalls eine Nein-Parole ausgegeben.
- Christian Büttiker
- Netstal
Christian Büttiker unterstützt als Gemeinderat von Glarus den Antrag der Gemeinden Glarus und Glarus Nord. Die Gemeinden nähmen den Hochwasserschutz ernst und würden damit die Möglichkeit erhalten, selber darüber zu entscheiden und ihn zu bezahlen.
- Kurt Luchsinger
- Schwanden
Kurt Luchsinger beantragt Ablehnung. Der Antrag sei unklar und undurchsichtig. Die geltenden Vorschriften funktionierten aber, das System mit den Korporationen in Glarus Süd sei ein sehr gutes. Es brauche für eine gute Umsetzung von Hochwasserprojekten natürlich die frühe Einbeziehung der betroffenen und profitierenden Grundeigentümer. Dann könnten sie auch problemlos veranlagt und damit zu Beiträgen herangezogen werden. Die Umsetzung des Projekts Guppenrunse funktioniere als gutes Beispiel reibungslos.
- Martin Laupper
- Näfels
Martin Laupper unterstützt den Antrag der Gemeinden. Der Hochwasserschutz sei Sache der Allgemeinheit, sagt der Gemeindepräsident von Glarus Nord. Derzeit müssten hunderte Nutzniesser von Hochwasserschutzmassnahmen bereit sein, diese mitzufinanzieren. Das sei ein enormer Aufwand für die Gemeinden und es drohten Einsprachen. Dadurch könne es zu massiven Verzögerungen kommen, obwohl es beim Hochwasserschutz dränge.
- Fridolin Staub
- Bilten
Fridolin Staub lehnt den Memorialsantrag ab. Das Gesetz wie es heute ist, funktioniere problemlos, was Glarus Süd zeige. Die Gemeinderäte könnten bei Annahme willkürlich festlegen, ob Grundeigentümer mitzahlen müssten oder nicht. Es würden dadurch Rechtsungleichheiten geschaffen.
- Marianne Lienhard
- Landesstatthalter
Frau Landesstatthalter Marianne Lienhard lehnt den Antrag ab. Der Hochwasserschutz lasse sich auch mit geltendem Recht umsetzen – so wie es Glarus Süd bereits getan habe.