Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
Der Steuerfuss wird stillschweigend auf 53 Prozent festgelegt.
Der Landrat beantragt eine Senkung der Bausteuer: Der Bausteuerzuschlag auf der einfachen Steuer soll von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt werden. Auf der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden wie bisher 15 Prozent Bausteuerzuschlag beantragt. Und der Steuerfuss soll bei 53 Prozent bleiben. Die Steuersenkung wird möglich, weil die Rechnung 2017 viel besser als erwartet abgeschlossen hat. Dadurch konnten die letzte Sanierung der Lintharena und die Berufsschule Ziegelbrücke früher als geplant vollständig abgeschrieben werden.
Der Steuerfuss wird auf 53 Prozent der einfachen Staatssteuer beantragt wie bisher.
Nicht mehr erhoben werden je 0.25 Prozent Bausteuerzuschlag für Lintharena und Mensa Berufsschule Zürich. Dies nach Vorschlag Landrat und anders, als im Memorial noch vorgesehen war.
Das Wort wird nicht verlangt.