Traktandum 13
Änderung des Strassengesetzes
Beschluss
Die Vorlage wird stillschweigend angenommen.
Bisher müssen die Gemeinden bis zu 40 Prozent an die Baukosten von Kantonsstrassen beitragen. Diese Bestimmung soll aufgehoben werden. Glarus Nord müsste sich nach geltendem Recht mit rund 7,5 Millionen Franken an den Kosten der Stichstrasse beteiligen, Glarus mit 6,8 Millionen Franken an der Querspange Netstal und Glarus Süd mit rund 1,4 Millionen Franken am Ersatz der Linthbrücken in Schwanden. Der Kanton wird durch die Änderung entsprechend stärker belastet. Im Landrat wurde sie ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Das Wort wird nicht verlangt.