Traktandum 10
Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht
Die Vorlage ist unverändert angenommen.
Im Landwirtschaftsgesetz soll das Verbot, Dünger auf die Alpen zu bringen, aufgehoben werden. Dieser Grundsatz sei bereits in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgehalten, so Regierung und Landrat. Ebenfalls soll die Bestimmung über die höchstzulässige Bestossung aufgehoben werden. Auch dies sei bereits durch Vorschriften des Bundes geregelt. Festgehalten wird im Gesetz aber am 30. September als spätestem Termin für die Alpabfahrt. Im Landrat gab die Aufhebung des Düngeverbotes zu reden.
- Fridolin Marti
- Glarus
Fridolin Marti beantragt, Artikel 3 Absatz 1 sei nicht aufzuheben. Vor 20 Jahren sei das Düngeverbot auf den Alpen extra ins Gesetz genommen worden. Dort gehöre es auch hin: Wenn er wissen wolle, wie man zu düngen habe, wolle er das im Landwirtschaftsgesetz lesen.
- Hans-Heinrich Wichser
- Braunwald
Hans-Heinrich Wichser bittet um unveränderte Zustimmung. Die Streichung des Artikels zum Alpdüngerverbot sei eine Verwesentlichung, da Bundesvorschriften es regeln.