Traktandum 5
Memorialsantrag "Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts im Kanton Glarus"
Die Landsgemeinde lehnt den Memorialsantrag "Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts" ab.
- Peter Aebli
- Glarus
Peter Aebli bittet die Landsgemeinde den Antrag abzulehnen. Seiner Meinung nach gehören Kleidervorschriften nicht in die Verfassung. Bei der Debatte handle es sich ausserdem um eine Phantomdiskussion.
- Nina Landolt
- Näfels
Nina Landolt beantragt den Memorialsantrag abzulehnen. Denn sie wolle ein Land, das Freiheiten toleriert und nicht verhindert. Auch dann, wenn eine Burka nicht jedem gefalle. Schliesslich solle man in erster Linie an den Menschen darunter denken.
- Hans Speck
- Netstal
Hans Speck beantragt den Memorialsantrag anzunehmen. Er sei gut durchdacht. Damit werde ein Gesetz geschaffen, durch das andere Kulturen die Spielregeln unseres Landes respektieren müssten. Hierzulande würden sich die Menschen in die Augen schauen.
- Margrit Brunner
- Glarus
Margrit Brunner will, dass die Landsgemeinde dem Antrag vorbehaltlos zustimmt. Eine Burka sei kein religiöses Symbol, sondern ein frauenfeindliches Symbol. Die Religionsfreiheit werde vom Verhüllungsverbot nicht tangiert. Eine Burka sei in vielen Kulturen ein Instrument zur Unterdrückung der Frau. Hier aber gelte eine freiheitliche Kultur. Wer eine Burka trage, respektiere die hier geltenden Werte nicht. Die Rednerin fordert ein vorausschauendes Verhüllungsverbot, welches klärt, was man in der Glarner Gesellschaft will.
- Gian Schneider
- Schwanden
Gian Schneider beantragt den Memorialsantrag abzulehnen. Jeder solle hier seine Freiheit ausleben können, solange niemand Schaden davon trage. An diesem Antrag sehe man, dass es uns an Toleranz fehle. Dabei sei doch genau diese der Grundstein der Demokratie. Was die Integration betreffe, sei Toleranz das einzig erfolgreiche Mittel.
- Ronald Hämmerli
- Bilten
Ronald Hämmerli beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Das Gesetz sei ein absolutes Muss. Alleine schon zur Identifizierung einer Person sei es nötig, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dies gelte auch für Hooligans. Ausserdem könne man mit dem Verhüllungsverbot Richtlinien für die Jungend und unsere Nachkommen schaffen.
- Sibylle Thoma
- Glarus
Sibylle Thoma beantragt den Antrag anzunehmen. Sie fragt sich, warum man in der Schweiz über so etwas abstimmen soll. Und fragt, weshalb in anderen Ländern, in denen es viel mehr Burkaträgerinnen gibt, bereits ein Burka-Verkaufsverbot bestehe. Man wisse allgemein zu wenig über die Frauen, die eine Burka tragen und die Bedeutung dieser Bekleidung.
- Pascal Vuichard
- Mollis
Pascal Vuichard beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Das Glarnerland könne auf seine Fortschrittlichkeit und progressive Politik stolz sein. Genau dies mache die Landsgmeinde aus. Man beschäftige sich mit nötigen Gesetzen, die den Kanton weiterbringen und nicht in seiner Entwicklung hindern.
- Mathias Zopfi
- Engi
Mathias Zopfi beantragt, das seiner Meinung nach unnötige Verbot abzulehnen. Es handle sich bei dem Thema allgemein um eine Scheindebatte. Er fragt die Landsgemeide: Warum sollte da ein nicht betroffener Kanton wie Glarus vorpreschen? Auch das sicherheitspolitische Argument lässt er nicht gelten. Hooligans habe man mit dem Hooligan-Konkordat bereits im Griff.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Regierungsrat Andrea Bettiga beantragt den Memorialsantrag abzulehnen. Bei der Debatte gehe es um Werte und Kultur. Man habe für die Freiheit in unserem Lande gekämpft. Deshalb solle man nun auch dabei bleiben. Das Verhüllungsverbot sei eine nationale Angelegenheit. In den kommenden Jahren werde es eine nationale Abstimmung dazu geben. Aus diesem Grund solle man dem Bund den ersten Schritt überlassen.
- Regula N. Keller
- Ennenda
Regula N. Keller beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Mit einem Ja zum Verhüllungsverbot werde eine Kleidervorschrift geschaffen. Und genau damit entstehe ein Zwang. Es gehe bei der Debatte nur um Symbolpolitik. Stattdessen solle man sich mit den ernsthaften Problemen der heutigen Zeit beschäftigen.