Traktandum 2
Festsetzung des Steuerfusses 2016
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde den Steuerfuss für das Jahr 2016 auf 53 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf zwei Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungsteuerfestzusezten.
Das Wort wird nicht verlangt.