Traktandum 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (Befahren von Waldstrassen)
Die Landsgemeinde folgt den Änderungsanträgen von Landrat Toni Gisler, Linthal und Nationalrat Martin Landolt, Näfels. Das Gesetz wird so geändert, dass Gemeinden Ausnahmen beim Befahren von Waldstrassen zulassen können. Der Absatz über die Zulassung von Fahrten für Agro-Tourismus wird gestrichen.
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (Befahren von Waldstrassen)
- Toni Gisler
- Landrat, Linthal
Landrat Toni Gisler stellt den Antrag, dass Gemeinden auch weiterhin zusätzliche Ausnahmen für das Befahren von Waldstrassen erlassen können. In grossen Teilen der Bevölkerung von Glarus Süd sei die restriktive Handhabung der Bewilligungen auf Ablehnung gestossen. Er nennt als Beispiel Busse, die Kinder in Lagerhäuser bringen. Man handle aber strenger als von übergeordneten Gesetzen gefordert. Es gehe ihm nicht darum, einen Massentourismus auf den Waldstrassen zu fordern, sondern darum, den Gemeinden zusätzliche Bewilligungen zu ermöglichen. Diesen endgültigen Entscheid müssten aber die Gemeinden fällen können.
- Ruedi Menzi
- Filzbach
Ruedi Menzi beantragt den Antrag von Toni Gisler abzulehnen. Der Antrag wecke Begehrlichkeiten, die gar nicht erfüllt werden könnten. Mehr als 90 Prozent der Automobilisten dürften auch mit der Annahme des Antrags die Strassen nicht befahren. Das übergeordnete Bundesgesetz lasse dies nicht zu. Zudem würden der Willkür Tür und Tor geöffnet.
- Martin Landolt
- Nationalrat, Näfels
Nationalrat Martin Landolt unterstützt den Änderungsantrag von Toni Gisler im Namen der BDP. Der Antrag widerspreche nämlich nicht dem Bundesgesetz. Dort stehe nämlich klar und deutlich, dass die Kantone das Befahren von Waldstrassen zulassen könnten. Es gehe darum, Transporte zu ermöglichen, wo es sinnvoll sei.
- Ernst Menzi
- Filzbach
Ernst Menzi stellt den Antrag, dass die Einwohner der ehemaligen Gemeinden auf den Waldstrassen mindestens die gleichen Rechte erhalten sollen, wie vor der Strukturreform. Nach der Strukturreform seien viele zusätzliche Verbotstafeln aufgestellt worden. Dies, obwohl es keine Probleme gegeben habe. Man solle nur dann regulieren, wenn es nötig sei. Die erteilten Bewilligungen für das Befahren der Waldstrassen seien zudem willkürlich erteilt worden. Weiter unterstützt Menzi den Antrag aus Glarus Süd.
- Christian Büttiker
- Landrat, Netstal
Für Landrat Christian Büttiker ist es wichtig, dass die Vorlage des Landrates nicht verzettelt werde. Die Gemeinden könnten jetzt schon sehr viele Ausnahmen zulassen. Es könne nicht sein, dass man in jeder Gemeinde völlig anders mit den Waldstrassen umgehe.
- Mathias Vögeli
- Süd-Gemeindepräsident, Rüti
Süd-Gemeindepräsident Mathias Vögeli unterstützt den Antrag von Landrat Toni Gisler. Die Ausnahmen sollen in einem Reglement von den Gemeinden festgelegt werden. Die Gemeinden sollen Bewilligungen erstellen dürfen. So werde es etwa auch möglich, dass Leute vernünftig zu einem Alpfest transportiert werden könnten. Man sei sich bewusst, dass die Strassen mit viel Subventionen erstellt worden sind. Doch die Strassen seien nicht nur zum Ansehen da, sondern auch zum Befahren.
- Fritz Marti
- Glarus
Fritz Marti war 20 Jahre lang für Vollzug des Waldstrassenfahrverbots zuständig. Man habe sich gewundert, dass jetzt nach 20 Jahren Verbot gegen dieses Geschäft opponiert wurde. Man könne nicht beliebig ein Bundesgesetz verändern. In den letzten Jahren seien enorm viele neue Waldstrassen im Kanton Glarus gebaut worden. Man habe festgestellt, dass vor allem im Hinterland sehr locker mit dem Verbot umgegangen worden sei. Dagegen habe man aber nichts unternehmen können, weil es noch kein Waldstrassenverzeichnis gegeben habe. Die neuen Gemeinden hätten mit dem Kanton endlich ein Gesetz erstellt, welches die Regelungen des Bundes erfüllt. Die gesetzeskonforme, sehr durchdachte Vorlage der Regierung sei darum unverändert anzunehmen.
- Jakob Schiesser
- Linthal
Jakob Schiesser sagt, dass Waldstrassen Erschliessungsstrassen seien. Nur zehn Prozent der Waldstrassen seien reine Waldstrassen. Die Stimmbürger sollen sich keine Angst machen lassen. Auch mit dem Zusatz des Antrags von Toni Gisler werde es funktionieren.
- Fridolin Staub
- Landrat, Bilten
Landrat Fridolin Staub beantragt, die Vorlage unverändert anzunehmen. Im Waldstrassenverzeichnis sei jede Strasse aufgeführt. Die Kommission habe festgestellt, dass die Waldstrassen nicht einheitlich sind. Man müsse die Einzelfälle anschauen, um zu sehen, ob Subventionen zurückbezahlt werden müssen oder nicht. Wenn man den Gemeinden ermöglichen wolle, Ausnahmen zuzulassen, missachte man die Tatsache, dass es nur noch drei Gemeinden gebe. Damit würde eine juristische Sollbruchstelle und damit unnötiges Konfliktpotenzial geschaffen.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Regierungsrat Andrea Bettiga sagt, dass er beide Seiten verstehe. Das Waldgesetz habe überarbeitet werden müssen. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer habe eine einheitliche kantonale Regelung gewollt. Diese Meinung teile auch der Landrat. Das vorliegende Gesetz erfülle die Vorgaben. Im Namen des Regierungsrates beantrage er die Zustimmung zur unveränderten Vorlage.