Traktandum 10
Effizienzanalyse "light"
Die Landsgemeinde lehnt den Antrag zur vollständigen Erhaltung der Überbrückungsrente klar ab.
Die Landsgemeinde lehnt den Antrag von Heinz Hürzeler (SLB) zur Streichung der Sparmassnahmen bei der Fischzuchtanstalt deutlich ab.
Die Landsgemeinde lehnt den Streichungsantrag von Fridolin Marti zu den Prämienverbilliugungen deutlich ab.
Die Landsgemeinde stimmt der Vorlage unverändert zu.
Effizienzanalyse "light", Umsetzung der Massnahmen in der Kompetenz der Landsgemeinde.
- Peter Stengele
- Nidfurn
Peter Stengele beantragt im Namen des Staats- und Gemeindepersonalverbands nicht auf die Vorlage einzutreten. Jeder Mitarbeiter, der 20 Jahre im Dienste des Kantons gestanden habe, könne ab 60 Jahren eine Übergangsrente bis zur ordentlichen Pensionierung beziehen. Diese Rente sei etwa so gross wie die eines Sozialhilfebezügers. Immer wieder habe der Kanton beim Personal gespart und Sozialleistungen abgebaut, obwohl er seit zehn Jahren Gewinn mache. Von der Überbrückungsrente hätten bisher nur wenige Leute profitiert, und nicht nur Kaderleute wie es der Regierungsrat im Memorial schreibe.
- Heinz Hürzeler
- Luchsingen
Heinz Hürzeler beantragt die vom Regierungsrat und Landrat gewünschten Einsparungen bei der Fischzuchtanstalt abzulehnen. Die Dienstleistungen der Fischzuchtanstalt, die neu kosten sollen, gehörten zum Service publique und sollten weiterhin kostenlos sein.
- Roland Goethe
- Landrat, Glarus
Landrat Roland Goethe beantragt die Zustimmung zur Vorlage, wie sie im Memorial steht. Im Rahmen der Effizienanalyse habe auch der Regierungsrat seine Vorschläge eingebracht. In den letzten Jahren sei immer wieder gefordert worden, dass der Kanton spare. Bei der Fischzuchtanstalt hätten die externen Experten gefordert, auf die ganze Anlage zu verzichten. Der Regierungsrat wolle aber nur die Kosten reduzieren. Die Gesetzesänderung sei nötig, damit der Fischereiaufseher seine Leistungen zugunsten von Privaten verechnen könne. Bei den Überbrückungsrenten betont Goethe, dass sie nur selten benutzt worden seien, weil sich die Leute dies nicht leisten konnten. Darum sei es ein Privileg von Kaderangestellten des Kantons, die einen solchen Lohnausfall verkraften könnten. Zudem dürfe man nicht noch zusätzliche Anreize schaffen, damit langjährige Mitarbeiter früher vom Arbeitsmarkt gehen. In Härtefällen könne auch bei einer Annahme der Vorlage eine Überbrückungsrente ausbezahlt werden.
- Fridolin Marti
Fridolin Marti beantragt den Artikel über die Prämienverbilligung zu streichen. Damit würde bei den Ärmsten der Bevölkerung gespart. Zudem müsse es möglich sein, dass man ein Risiko mit einer höheren Franchise in Kauf nehme, ohne dass die Prämienverbilligung gekürzt werde.
- Rolf Widmer
- Regierungsrat, Bilten
Regierungsrat Rolf Widmer beantragt der Vorlage unverändert zuzustimmen. Beim Personal könne zurzeit keine Rede von sparen sein. Zudem geht es bei der Überbrückungsrente nicht darum zu sparen, sondern flexibler zu sein. Bei Härtefällen werde auch weiter eine Überbrückungsrente bezahlt. Man wolle aber keine finanziellen Anreize setzen, dass die Angestellen vorzeitig in Pension gehen. Die Fischzuchtanstalt sei Service Publique. Und obwohl dieser umstritten sei, wolle man diesen weiter bieten. Das Kostendefizit solle aber verringert werden. Bei der Prämienverbilligung werde mit einer Durchschnittsprämie gerechnet, so konnten einzelne davon profitieren, dass die Prämie tiefer war, als die Durchschnittsprämie.