Traktandum 8
Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden
Die Vorlage im Überblick
Landrätinnen und Landräte aus Glarus Süd fordern in einer Motion eine Erhöhung der Dotation des Lastenausgleichs von heute 1 Million auf neu 5 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat lehnt eine solche pauschale Erhöhung des Lastenausgleichs mit Verweis auf die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts über die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden ab. Die finanziellen Aussichten sehen Aufwandüberschüsse vor. Der Handlungsspielraum ist begrenzt. Der Kanton kann und will die Gemeinden nicht über eine längere Zeit finanziell unterstützen. Der Regierungsrat erklärte sich in seiner Stellungnahme zur Motion aber bereit, eine Vorlage auszuarbeiten, die einen einmaligen Ausgleichsbeitrag zugunsten der Gemeinden sowie einen befristeten Härteausgleich zugunsten von
Glarus Süd beinhaltet.
Der Landsgemeinde wird ein Beschluss über einen Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden von 7 Millionen Franken unterbreitet. Damit sollen die Gemeinden angesichts ihrer schlechten finanziellen Aussichten ein letztes Mal im Nachgang zur Gemeindestrukturreform durch den Kanton unterstützt werden. Ohne Einsparungen im Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden lassen sich jedoch die aktuellen Defizite in absehbarer Zeit nicht ausgleichen. Der Beitrag von 7 Millionen Franken wird aus den Steuerreserven spezialfinanziert und ist nicht unmittelbar erfolgswirksam. Mangels Liquidität erfolgt die Finanzierung über die Aufnahme eines Darlehens. Die Verzinsung wird das Ergebnis der Erfolgsrechnung des Kantons negativ belasten.
Der alte Finanzausgleich sah zur Hauptsache Zahlungen der Gemeinden aus dem Mittel- und Unterland an diejenigen des Hinterlandes vor. Es handelte sich um strukturerhaltende Ausgleichszahlungen, die auf die Ausgaben der Gemeinden abstellten. Der neue Finanzausgleich basiert auf der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Sie ist bei der Gemeinde Glarus am grössten, gefolgt von Glarus Süd und dann
Glarus Nord. Die Ausgleichszahlungen an Glarus Süd sind darum weggefallen. Den in Aussicht gestellten Härteausgleich zugunsten von Glarus Süd lehnen alle Gemeinden ab. Sie schlagen vor, den zweiten Wirksamkeitsbericht abzuwarten und fordern eine temporäre Erhöhung des Lastenausgleichs. Dies wird vom Kanton dezidiert abgelehnt; der Kanton hat den Gemeinden mit verschiedenen Massnahmen wie
Entschuldung oder Abtretung eines Steuerprozentes bereits finanziell unter die Arme gegriffen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Beschluss über einen Ausgleichsbeitrag an die
Gemeinden von 7 Millionen Franken zuzustimmen.
Das Wort wird nicht verlangt.