Traktandum 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutz- und zum Tierseuchengesetz; Neuorganisation im Veterinär- und Lebensmittelbereich
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz unterbreitet. Dadurch kann der Veterinär- und Lebensmittelbereich neu organisiert werden.
Der Veterinär- und Lebensmittelbereich stellt für kleinere Kantone eine Herausforderung dar. Der Bund regelt die Tiergesundheit und den Tierschutz umfassend. Die Kantone sind für den Vollzug zuständig. Es besteht kaum Handlungsspielraum. Die Vorgaben werden laufend verschärft, nicht zuletzt aufgrund der schweizerischen Annäherung an EU-Normen und -Richtlinien. Nur mindestens doppelt so grosse Kantone wie Glarus haben noch einen eigenen Veterinärdienst. Kantone in der gleichen Grössenordnung wie Obwalden, Nidwalden oder Uri arbeiten schon seit Längerem zusammen. Das Erreichen des Pensionsalters des Kantonstierarztes bietet nun Anlass, die Organisation des kantonalen Veterinär- und Lebensmittelbereichs neu zu regeln.
Der Kanton Glarus strebt eine interkantonale Zusammenarbeit im Veterinärbereich sowie eine Zusammenlegung von Veterinärdienst und Lebensmittelkontrolle an. Die einheitliche Qualitätskontrolle „vom Feld bis auf den Tisch“ ist in der Schweiz ein aktuelles Thema. Bereits in 15 Kantonen sind der Veterinärdienst und die Lebensmittelkontrolle in einer Verwaltungseinheit zusammengefasst. Ab 2014 vereint auch der Bund das Bundesamt für Veterinärwesen und die Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes für Gesundheit in einem eigenen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Angesichts der Herausforderungen, mit denen die Vollzugsstellen beider Sachbereiche in den nächsten Jahren konfrontiert sein werden, und der durch eine engere Zusammenarbeit nutzbaren Synergien ist im Kanton Glarus eine zukunftsfähige Lösung für den Veterinärbereich unter Einbezug der Lebensmittelkontrolle anzustreben.
Für eine interkantonale Zusammenarbeit im Veterinärwesen fehlt – im Gegensatz zum Lebensmittelbereich – eine gesetzliche Grundlage. Diese ist Gegenstand dieser Vorlage. Der Regierungsrat soll ermächtigt werden, Vollzugsaufgaben an Personen oder Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts zu übertragen oder Vereinbarungen mit anderen Kantonen über den gemeinsamen Vollzug abzuschliessen. Es stehen zwei Zusammenarbeitsoptionen im Vordergrund: Das Veterinärwesen des Kantons Glarus wird zusammen mit jenem des Kantons Schaffhausen in das bestehende Konkordat über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen integriert oder der Kanton Glarus geht eine Zusammenarbeit mit dem Laboratorium der Urkantone ein. Diesem gehören die Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz an.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
Das Wort wird nicht verlangt.