Traktandum 10
Verwesentlichung und Flexibilisierung der kantonalen Gesetzgebung; Änderung der Kantonsverfassung und von Gesetzen
Der Antrag Hürlimann wird von der Landsgemeinde knapp abgelehnt.
- Mathias Zopfi
- Landrat, Engi
Landrat Mathias Zopfi will den Antrag von Rolf Hürlimann ablehnen und dem Antrag des Landrates unverändert zustimmen. Bisher hätten alle Liegenschaftsverwalter eingeschrieben angeschrieben werden müssen. Dies habe viel gekostet. Dass die Briefe nicht eingeschrieben verschickt werden müssen, darüber seien sich alle einig. Mit der normalen Post koste dies mindestens fünfmal weniger. 53 Prozent der Liegenschaftsverwalter würden nicht im Kanton Glarus wohnen und es sonst je nachdem nicht mitbekommen. Zudem lese nur ein kleiner Teil der Bevölkerung alle Baugesuche im Amtsblatt durch.
- Rolf Hürlimann
- Landrat, Schwanden
Landrat Rolf Hürlimann begrüsst grundsätzlich den Antrag. Einzig die briefliche Mitteilungspflicht der Gemeinde bei neuen Baugesuchen hält er für unnötig. Heute muss nämlich jede Gemeinde die Anwohner im Umkreis von 30 Metern über den Eingang eines Baugesuches informieren. Deshalb stellt Hürlimann den Antrag, den Artikel 71 Absatz 3 der Ziffer 35 zu streichen. Dieser führe nur zu mehr Verwaltungsaufwand, zumal die Baugesuche auch im Amtsblatt publiziert würden.