Traktandum 9
Gesetz über den Zivilschutz
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Der Landsgemeinde wird eine Totalrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes unterbreitet. Die Landsgemeinde 2012 erliess ein neues kantonales Bevölkerungsschutzgesetz, welches das Notrechtsgesetz ablöste. Es setzt das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz um. Insbesondere definiert es Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinden und Kanton sowie der Partnerorganisationen (Kantonspolizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz) zur Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und kriegerischen Ereignissen. Der Zivilschutz ist ergänzendes Einsatz- bzw. Unterstützungselement im Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Er erhöht und verstärkt die Durchhaltefähigkeit der Partnerorganisationen bei grösseren und länger dauernden Katastrophen und Notlagen. Er ist in der Lage, rasch selbstständig Aufgaben wie Schutz der Bevölkerung, Betreuung von Personen, Schutz von Kulturgütern, Führungsunterstützung und Instandstellungsarbeiten zu übernehmen. Derzeit beträgt der Aktivbestand rund 650 Milizangehörige. Den drei Gemeinden sind eigene Einheiten – mit Ausnahme der Zivilschutzpolizei – zugeteilt. An der kantonalen Zuständigkeit wurde nach der Gemeindestrukturreform festgehalten. Die Organisation ist angepasst und auf die drei Gemeinden ausgerichtet; diesbezüglich besteht kein Handlungsbedarf. Grundlage für die Tätigkeit des Zivilschutzes bildet auf kantonaler Ebene heute das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Kantonales Zivilschutzgesetz). Das neue Gesetz über den Zivilschutz nimmt die neuen Gegebenheiten auf und befreit von gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten. Es ist einfach gehalten. Zuständigkeit und Organisation sind gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Sache des Regierungsrates, was sich aufgrund der Bundesgesetzgebung ohnehin aufdrängt. Im Landrat gab vor allem die Grundsatzfrage, ob der Zivilschutz weiterhin Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden sein oder in die alleinige Zuständigkeit des Kantons fallen solle, zu Diskussionen Anlass. Der Landrat folgte dem regierungsrätlichen Vorschlag, ihn als Verbundaufgabe weiterzuführen. Dementsprechend sind die Gemeinden bezüglich der Kostenfolgen anzuhören. Der Landsgemeinde wird Zustimmung beantragt.
- Pascal Vuichard
- Mollis
Pascal Vuichard stellt im Namen der Grünliberalen einen Abänderungsantrag. Er möchte, dass der Kanton künftig die gesamten Kosten für den Zivilschutz trägt und die Gemeinden nicht mehr 50 Prozent bezahlen müssen. Mit diesem Vorschlag wolle er Verflechtungen auflösen, was ja auch bei der Gemeindefusion angestrebt worden sei. Die Leistungen des Zivilschutzes kämen dem ganzen Kanton zugute und er sei dafür zuständig. Deshalb und nicht zuletzt auch wegen der nicht gerade rosigen Finanzlage der Gemeinden solle der Kanton die Kosten von 1,1 Mio. pro Jahr ganz übernehmen.
- Urs Tscholl
- Riedern
Urs Tscholl unterstützt den Vorschlag Vuichard. Man solle den Zivilschutz schnell, einfach und effizient einsetzen. Heute sage der Kanton, wo es «durchgeht», deshalb solle er auch bezahlen. Tscholl zieht einen Vergleich zur Armee, welche auch vom Staat finanziert werde. Der Zivilschutz sei gewissermassen für die Kanton das Gleiche wie die Armee für die Schweiz.
- Ruedi Schwitter
- Näfels
Ruedi Schwitter unterstützt den Antrag. Er sagt: «Wer zahlt befiehlt.» Bei der Gemeindefusion seien Verbundaufgaben nachhaltig umstrukturiert worden und nun solle das ausgerechnet beim Zivilschutz nicht mehr so sein. Der Nord-Gemeinderat sagt auch, dass die «Gigampfi» zwischen Kanton und Gemeinden finanziell nicht im Gleichgewicht sei. Es brauche eine schlanke, effiziente Struktur, deshalb solle der Kanton den Zivilschutz alleine finanzieren.
- Mathias Zopfi
- Präsident der landrätlichen Kommission, Engi
Der Präsident der landrätlichen Kommission Mathias Zopfi setzt sich gegen den Abänderungsantrag ein. Man solle die bis heute bewährte Lösung so belassen. Die Gemeinden hätten mit dem Gesetz ein Mitspracherecht, könnten sich also einbringen. «Wer zahlt, bestimmt mit und nutzt mit», spricht er auf seine Vorredner an. Wenn man an der Maschine an einem Zahnrädli drehe, habe das Konsequenzen, sagt er zur Finanzierung. Man stelle sich vor, wenn der Kanton dereinst jeden Zivilschutzeinsatz den Gemeinden verrechnen würde. Beide Staatswesen hätten einen Nutzen, deshalb sei die Verbundlösung sinnvoll.
- Röbi Marti
- Regierungsrat, Riedern
Regierungsrat Röbi Marti plädiert für ein Ja zur unveränderten Vorlage. Das neue Gesetz sei auf das Wesentliche reduziert. Die Gemeinden müssten beim Zivilschutz angehört werden und trügen die Kosten zur Hälfte. Die Vorlage sei eine Voraussetzung, um eine optimale Ausrichtung für den Zivilschutz zu schaffen.