Traktandum 8
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr
Bei der Gegenüberstellung des Antrags Kunz gegen jenen des Land- und Regierungsrates unterliegt der Antrag Kunz, womit die Landsgemeinde in der Schlussabstimmung dazu auch die gesamte Vorlage wie beantragt befürwortet.
Rund 20 Artikel des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz) werden geändert. Die Revision von 2003 setzte im Wesentlichen die Konzeption «Feuerwehr Futura» um und passte den Kaminfegerdienst an. Nun stehen die Konzeption «Feuerwehr 2015» und die Kantonalisierung des Kaminfegerdienstes im Zentrum:
Erweiterung Leistungsauftrag Glarnersach. – Das Brandschutzgesetz bezweckt, Personen, Tiere und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und anderen Schäden zu schützen. Dies ist und bleibt die Hauptaufgabe der Feuerwehren. Bezüglich der Prävention (Schadenverhütung) sieht das Gesetz bisher nur Massnahmen zur Verhinderung von Feuerschäden vor. Der präventive Bereich wird nun erweitert: Bei Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden, Anlagen und Betriebseinrichtungen ist nicht nur auf die Verhütung von Feuerschäden, sondern auch auf jene von Elementar- und anderen Schäden zu achten. Liberalisierung und Kantonalisierung Kaminfegerwesen. – Neu werden Kaminfeger, welche periodisch Kontrollen durchführen, kantonal zugelassen. Die Gemeinden werden von Aufsicht und Wahl entbunden. Das Kaminfegerwesen wird dereguliert und kantonalisiert. Grundsätzlich tragen die Eigentümer die Verantwortung. Sie werden von keiner offiziellen Stelle mehr zur Kontrolle bzw. Reinigung ihrer Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen aufgefordert. Der Kanton hat die Aufsicht, legt die Kontrollintervalle fest, führt periodisch Kontrollen durch und ergreift Massnahmen. Die Brandgefahren sind wegen des technischen Fortschritts bei Weitem nicht mehr so hoch wie früher. Die Konzentration der Zuständigkeiten beim Kanton und die höhere Eigenverantwortung der Eigentümer ermöglichen administrative Vereinfachungen. Erweiterung Feuerwehrpflicht, Anpassung Feuerwehrersatzabgabe. – Innovationsschübe in der Feuerwehrtechnik, steigende Sicherheitsanforderungen und Anpassungen von Besoldung und Entschädigung der Feuerwehrdienstleistenden führten zu massiven Kostensteigerungen. Bei jährlichen Kosten von rund 4,2 Millionen Franken wird der Reservefonds bei Einnahmen von 2,2 Millionen Franken 2013 aufgebraucht sein. Der Rahmen für die Feuerwehrersatzgabe wird deshalb von 65 bis 315 auf 80 bis 400 Franken erweitert. Die Abstufung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird nicht geändert; der Regierungsrat setzt die Tarife fest. Die Feuerwehrersatzabgabe dürfte um rund 20 Prozent auf durchschnittlich 240 Franken je pflichtige Person steigen, was im gesamtschweizerischen Mittel liegt (bei 11 000 Personen rund 2,6 Mio. Fr.). Die Feuerwehrpflicht endet wie bisher im 50. Altersjahr, jedoch wird das Eintrittsalter auf 18 Jahre (Mündigkeit, bisher 20 Jahre) gesenkt. – Die von den Gebäudeeigentümern zu leistende Ersatzabgabe wird nicht erhöht. Verwesentlichung und Vereinfachung Gesetzgebung. – Das acht Erlasse umfassende Verordnungsrecht wird radikal vereinfacht. Die landrätliche Verordnung wird aufgehoben und deren Regelungsbereiche (Feuerwehrpflicht, Ersatzabgabe, Brandschutzabgabe) werden im Brandschutzgesetz geregelt. Die sieben regierungsrätlichen Verordnungen werden zu einer einzigen Vollzugsverordnung zusammengeführt und Ausführungsbestimmungen an den Regierungsrat sowie an den Verwaltungsrat der Glarnersach (technische / fachspezifische Bestimmungen) delegiert.Die Kantonalisierung betrifft nur das Kaminfegerwesen, nicht jedoch das Feuerwehrwesen. Dessen Finanzierung erfolgt wie bisher durch die Feuerwehrersatz- und die Brandschutzabgabe. Die kantonale Effektivitäts- und Effizienzanalyse wird auch die kantonal organisierte und an die Feuerwehr Glarus ausgelagerte Schadenwehr (Öl-, Chemie- und Strahlenwehr) überprüfen. Der Landrat hob die Befreiung von Regierungsrat / Ratsschreiber und Gemeinderäten / Gemeindeschreiber auf und diskutierte Höhe und Ausgestaltung der Brandschutzabgabe. Der bescheidenen Erhöhung wurde zugestimmt, sie auf maximal 1000 Franken auszudehnen um höhere Einkommen stärker zu belasten, klar abgelehnt. Der Landrat beantragt, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.
- Angela Kunz
- Engi
Angela Kunz beantragt im Namen der sozial-liberalen Bewegung (SLB), die Revision der Artikel 16 bis 20 zurückzuweisen und nur redaktionelle Änderungen beim Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr vorzunehmen. Die vorgeschlagene neue Regelung im Kaminfegerwesen sei gefährlich, weil sie die Verantwortung auf Hauseigentümer verschiebe.
- Kaspar Elmer
- Ennenda
Kaspar Elmer will, dass die Versicherung Glarnersach nicht nur Empfehlungen zur Schadensverhütung abgeben, sondern dazu Verfügungen erlassen könne. «Denn mit Empfehlungen kann man nicht schützen.» Seinen Antrag, Artikel 9 entsprechend zu ändern, zieht er später aber wieder zurück.
- Mathias Zopfi
- Engi
Mathias Zopfi möchte beide gestellten Anträge ablehnen. Die Liberalisierung im Kaminfegerwesen sei gewollt, man wolle die Eigenverantwortung der Hauseigentümer stärken. Da Kaspar Elmer seinen Antrag aber zurückgezogen habe, erübrige sich dieser.