Traktandum 6
Änderung des Energiegesetzes
Die Landsgemeinde lehnt den Antrag Reust ab und folgt dem unveränderten Antrag des Landrates und der Regierung.
Eine im Oktober 2011 eingereichte Motion forderte die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens im Energiegesetz. Bei kleineren Photovoltaikanlagen soll keine doppelte Publikation einzuhalten sein. – Für eine energierechtliche Bewilligung sind gemäss geltendem Recht Gesuch und Bewilligung im Amtsblatt zu publizieren (Art. 58 Abs. 2 und 4 Energiegesetz [EnG]). Eine energierechtliche Bewilligung und somit doppelte Publikation sind dann überflüssig, wenn ihr gegenüber der Baubewilligung keine eigenständige Bedeutung zukommt. Doppelte Publikation, wie sie das Energiegesetz seit 1987 für alle Bewilligungen festhält, macht bei komplexen Wasserkraftanlagen Sinn, bei einfachen Vorhaben aber ist sie unangemessen. Doppelte Publikation ist für Photovoltaikanlagen bis 50 kW (eine Fläche von etwa 300 m2) nicht nötig. Bei über diesem Leistungswert liegenden Anlagen ist hingegen ein Anschluss an das bestehende Netz nicht immer möglich. Sie erfordern vom Netzbetreiber unter Umständen Netzverstärkungen unterschiedlichen Ausmasses und damit Gespräche über die Kostenverteilung. Die Aufhebung der Bewilligungspflicht für kleine Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von weniger als 50 kW hingegen führt zu keinen Nachteilen. Es ist aber weiterhin eine Baubewilligung notwendig, mit welcher die öffentlichen Interessen geprüft werden. – Die Bewilligungspflicht für Anlagen zur Energiegewinnung ist neu zu regeln (Art. 5 EnG). Im Landrat war die modifizierte Änderung unbestritten. Er beantragt, der Änderung von Artikel 5 des Energiegesetzes zuzustimmen.
- Fernando Reust
- Ennenda
Fernando Reust beantragt einen Zusatz, mit dem auch Leichtwindanlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien.
- Röbi Marti
- Regierungsrat, Riedern
Regierungsrat Röbi Marti betont, es gehe bei diesem Geschäft nur um die doppelte Publikation, die man für kleine Solaranlagen abschaffen wolle. Es gehe nicht um Windenergie. Der Antrag Reust sei darum abzulehnen. Das Energiegesetz sei insgesamt ausgewogen, mit der jetzt vorgeschlagenen kleinen Änderung sei auch die Regierung einverstanden.