Traktandum 4
Änderung des Steuergesetzes
Die Landsgemeinde stimmt den Anträgen des Land- und Regierungsrates unverändert zu und lehnt alle Änderungsanträge ab.
Evaluation Steuerstrategie Der Kanton Glarus wies Mitte des letzten Jahrzehnts eine der höchsten Steuerbelastungen der Kantone auf. Dies liess eine Steuerstrategie mit zwei hauptsächlichen Zielen formulieren: Die Steuerbelastung für natürliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel; die für juristische Personen ist vergleichbar mit jenen der wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb. Die gesteckten Ziele sind erreicht oder sogar übertroffen worden. Bei der Steuerbelastung für natürliche Personen liegt Glarus auf Rang 11, wobei die Ränge 7 bis 16 eine fast identische Belastung aufweisen. Bei den juristischen Personen resultiert Rang 9. Die Konkurrenzfähigkeit mit den Nachbarkantonen ist erreicht. Der Wirtschaftsstandort Glarus ist aus internationaler Sicht sehr attraktiv. Unabhängige Evaluation und regelmässige Überprüfung der Steuerstrategie sind im dynamischen schweizerischen Steuerwettbewerb notwendig. Die Expertise durch BAK Basel stellt nach einer längeren Zeit der Wachstumsschwäche und Stagnation spürbare Dynamik fest. Erstes positives Anzeichen ist das Wachstum der Bevölkerung, die bald 40 000 Personen betragen wird. Rund 1000 Wohneinheiten sind in Planung oder realisiert, und es wird mit rund 500 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Der Glaube an die Zukunft des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist erstarkt. Die Studie bescheinigt eine gute Finanzlage; seit 2008 konnte der Kanton die Ausgaben um 1,8 Prozent senken, während die gesamten Ausgaben der Kantone um 3,5 Prozent stiegen. Simulationsrechnungen zeigen, dass sich Steuerentlastungsmassnahmen langfristig nicht negativ auf die öffentlichen Finanzen im Kanton auswirken werden. Änderung Steuergesetz Die Nischenstrategie der tiefsten privilegierten Dividendenbesteuerung in der Schweiz sowie die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer erfüllt die Erwartungen nicht: Die Steuerausfälle sind relativ hoch, der Nutzen beschränkt. Lediglich 8 von 350 Steuerpflichtigen, welche seit 2007 die privilegierte Dividendenbesteuerung nutzten, sind zugezogen. Zudem ist sie aus verfassungsrechtlicher Sicht und wegen der Steuergerechtigkeit problematisch, was früher oder später zu einer gerichtlichen Überprüfung führen könnte. Die nun vorgeschlagene höhere Dividendenbesteuerung begründet die Feststellung, dass im Unternehmen arbeitende Aktionäre ihre Dividenden erhöhten, ihr Lohneinkommen senkten, damit Sozialversicherungsbeiträge einsparten und die tiefe Dividendenbesteuerung genossen. Die Quote des Satzes des steuerbaren Gesamteinkommens ist deshalb von 20 auf 35 Prozent zu erhöhen. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer brachte keine Vorteile. Sie soll abgeschafft werden. Als Kompensation ist die Gewinnsteuer von 9 auf 8 Prozent zu reduzieren. – Die Änderungen bringen auf kantonaler Ebene keine Mehrbelastung. Weitere Änderungen Vorgaben zu Zeitpunkt und Umfang der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen im Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) erfordern Anpassungen des Steuer - gesetzes auf den 1. Januar 2013. Gemäss Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds hat der Sold für Milizfeuerwehrleute bis 5000 Franken ab 1. Januar 2013 steuerfrei zu bleiben. Innert zwei Jahren haben die Kantone ihre Gesetzgebung anzupassen und einen analogen Abzug einzuführen, wobei die Kantone ihren Höchstbetrag frei bestimmen können. Er soll für die Kantons- und Gemeindesteuern ab gleichem Datum ebenfalls 5000 Franken betragen. Gewinne, welche lediglich wegen ihres Grundeigentums im Kanton steuerpflichtige natürliche Personen aus dem Handel mit Grundstücken erzielen, dürfen aufgrund neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr der Grundstückgewinnsteuer unterliegen. Hinzu kommen Klarstellungen zu deren Berechnung und zu Steuererleichterungen für Unternehmen. Weiter wird die Besteuerung konzessionierter Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen dem geänderten Bundesrecht angepasst. Es wird ein um 1 Prozent tieferer Kantonssteuerfuss vorgeschlagen. Die Gemeinden dürfen, sofern sie ihren Steuerfuss um 1 Prozent erhöhen, mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Franken rechnen. Beratung der Vorlage im Landrat Im Landrat waren einzig die privilegierte Dividendenbesteuerung und der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften umstritten. Bei der Dividendenbesteuerung (Art. 34 Abs. 3) unterlag der regierungsrätliche Vorschlag, die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen und geldwerten Vorteilen von 20 auf 50 Prozent zu erhöhen, sofern die Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals der juristischen Person betragen. Nach intensiver Diskussion setzte sich eine Anhebung auf nur 35 Prozent durch. Die Argumente des Steuerwettbewerbsvorteils und der Verlässlichkeit überwogen jene zu Steuergerechtigkeit und Kantonsvergleichen. Zudem sei z. B. der Grenzsteuersatz für Gewinn- und Dividendenbesteuerung nach wie vor höher als im benachbarten Schwyz. Beim Steuersatz der einfachen Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften blieb der Landrat beim Vorschlag der Regierung. Ihn auf 7 Prozent gemäss Antrag der Kommission Finanzen und Steuern zu senken, wurde nach dem Entscheid zur tieferen Dividendenbesteuerung nicht mehr verfochten. Das Belassen auf 9 oder Erhöhen auf 10 Prozent wurde abgelehnt und 8 Prozent als massvoller Kompromiss, auch mit Blick auf die finanzielle Lage der Gemeinden, erachtet. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.
- Marco Kistler
- Niederurnen
Marco Kistler stellt im Namen der SP den Antrag, Dividenden mit 50 Prozent zu besteuern. Den Gewinnsteuersatz will Kistler auf 9 Prozent belassen. Er betont, dass das Steuersubstrat wichtig für die Erfüllung der Aufgaben des Kantons sei. 50 Prozent sei immer noch sehr grosszügig, sagt er im Bezug auf die Dividenden. Der bislang tiefere Satz habe nichts genützt, niemand sei deswegen in den Kanton gekommen. Man müsse die Aushöhlung des Kantons stoppen. Die Stärkeren müssten sich für die Schwächeren einsetzen.
- Hansjörg Riem
- Glarus
Hansjörg Riem will den Anträgen des Regierungs- und Landrats folgen und begründet das damit, dass eine zu hohe Besteuerung die Nachfolgeregelungen in Firmen gefährde.
- Oskar Müller
- Linthal
Oskar Müller unterstützt den Vorschlag von Regierung und Landrat. Er betont, wie wichtig die Wirtschaftsförderung sei, dass es darum gehe, Arbeitsplätze zu sichern. Unternehmer würden auf ihrem hart erarbeiteten Erfolg durch die Dividendenbesteuerung doppelt besteuert. Der Kanton Glarus müsse gegenüber den Nachbarn wettbewerbsfähig bleiben.
- Karl Stadler
- Schwändi
Karl Stadler schliesst sich im Namen der Grünen dem Votum von Marco Kistler an. Der Kanton Glarus stehe im Steuerwettbewerb nicht schlecht da. Es gebe keinen Grund, um den Wettbewerb wieder anzuheizen.
- Peter Rufibach
- Riedern
Peter Rufibach unterstützt den Antrag von Landrat und Regierung. Wir müssten unseren Firmen Sorge geben, sagt er. Vernünftige Steuersätze seien wichtig, damit es den Firmen gut gehe. So könne man Arbeitsplätze sichern. Die KMU seien das Rückgrat des Glarnerlands. Er betont auch, dass die Firmenbesitzer einen Grossteil des verdienten Geldes wieder reinvestieren würden.
- Benjamin Mühlemann
- Mollis
Benjamin Mühlemann beantragt im Namen der Kommission, dem Geschäft wie beantragt zuzustimmen. So werde die langfristige Steuerstrategie als Gesamtpaket besser abgestützt.
- This Jenny
- Glarus
This Jenny plädiert für die Zustimmung in unveränderter Form. Einzelne Vorredner hätten die Glarner Unternehmen als Abzocker dargestellt. Das stimme nicht. Die Vorlage sei ein gut ausgehandelter Kompromiss, so der SVP-Ständerat.
- Finanzdirektor Rolf Widmer
- Finanzdirektor, Bilten
Finanzdirektor Rolf Widmer beantragt Namens der Regierung, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Er verweist auf die schwierige Situation von Exportunternehmen wegen der Krise in Europa und des starken Frankens. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu erhalten. Widmer zitiert in seiner Rede einen Alt-Bundesrat mit: «Fette Kühe soll man melken, aber nicht vertreiben.»
- Fridolin Marti
- Glarus
Fridolin Marti möchte, dass die Privilegierung der Dividenden bei der Besteuerung vollständig gestrichen wird. Falls dies abgelehnt werde, sollten wenigstens die «geldwertigen Vorteile» in Artikel 34 nicht unter die Privilegierung fallen. Denn diese dienten einzig der Steuerhinterziehung. Die Gewinnsteuer möchte er zudem auf 9 und nicht auf 8 Prozent festsetzen. Die finanzielle Lage vor allem von Glarus Süd sei schlecht. Es gehe darum, mit der Gemeinde Solidarität zu zeigen.
- Peter Landolt
- Näfels
Peter Landolt unterstützt ebenfalls den Antrag von Regierungs- und Landrat. Die Vorlage bedeute eine Mehrbelastung von 1,5 Millionen Franken. Der Antrag von SP und Grünen würde eine Mehrbelastung von 4,5 Millionen Franken mit sich bringen, der Antrag von Fridolin Marti sogar ein von 8 Millionen.