Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2014
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Das Budget für das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von 0,7 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung Nettoinvestitionen von 17,3 Millionen Franken voraus. Für Abschreibungen sind knapp 14,8 und als Entnahme aus Fonds und Spezialfinanzierungen 6,2 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 7,7 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht lediglich 56 Prozent. Die angekündigte Verschlechterung ist somit eingetreten, und sie wird sich noch verschärfen. Der Finanz- und Aufgabenplan 2014–2017 führt in der Erfolgsrechnung Aufwandüberschüsse zwischen rund 18,8 (2015) und 14,2 (2017) Millionen Franken sowie Selbstfinanzierungsgrade von nur 21 bis 52 Prozent auf; mittelfristig gefordert sind 80 Prozent. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2014 auf 53 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
1,5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals; 0,25 Prozent der einfachen Steuer für die Gesamterneuerung der Linth Arena SGU; 0,25 Prozent der einfachen Steuer für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke.Das Wort wird nicht verlangt.