Traktandum 8
Gesetz über die Ausbildungs- und Schulgeldbeiträge (Stipendiengesetz)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrats.
Das geltende Stipendienrecht basiert auf einer landrätlichen Verordnung von 1982, die mehrmals angepasst wurde, letztmals 2001. Es ist veraltet, seine Bestimmungen sind unklar, zum Teil missverständlich oder gar widersprüchlich. Es genügt den Änderungen im Bildungsbereich nicht mehr. Die bildungspolitische, wirtschaftliche und technische Entwicklung der vergangenen Jahre brachte neue Ausbildungen hervor und strukturierte bestehende um. Es entwickelte sich eine Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Es ist von lebenslangem Lernen auszugehen, und die Phase der Ausbildung kann immer weniger klar von der Erwerbstätigkeit abgegrenzt werden. Hauptzweck von Stipendien und Studiendarlehen ist, aus wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen stammenden Personen mit finanziellen Beihilfen eine Ausbildung zu ermöglichen und damit Chancengleichheit zu gewährleisten.
Der Gesetzesentwurf zählt 29 Artikel in sechs Abschnitten. Wesentliche Punkte sind:
Die Ausbildungsfinanzierung bleibt hauptsächlich Aufgabe der Betroffenen, insbesondere der auszubildenden Person und ihren Angehörigen. Beitragsberechtigt sind Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Glarus, die ihre Ausbildung vor dem 45. Altersjahr beginnen. Das Bemessungssystem soll effizienter, gerechter und transparenter werden. Die Bemessung erfolgt in erster Linie über Pauschalen und nicht über individuelle Budgets. Stipendien haben gegenüber Darlehen bei Erstausbildungen Vorrang. Für Weiterbildungen und Zweitausbildungen sollen Darlehen gewährt werden. Der jährliche Maximalbetrag für Stipendien beträgt 16000 Franken jährlich; je Kind, für dessen Unterhalt der Stipendiat aufkommen muss, erhöht sich der Maximalbetrag um 5000 Franken. Das neue Recht lehnt sich an das bewährte Bündner System an, welches es dem Kanton Graubünden ermöglichte, als erster dem neuen Stipendienkonkordat beizutreten. Es werden nicht nur Stipendien und Studiendarlehen geregelt, sondern auch Ausbildungsbeiträge (jährliche Beiträge für Lernende und Studenten, welche der Kanton direkt einer Ausbildungsstätte leisten muss). Details wird eine regierungsrätliche Verordnung regeln.Die Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedete im Juni 2009 die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Sie bezweckt Angleichung der unterschiedlichen Stipendiensysteme und erfüllt die vom Bund im Ausbildungsbeitragsgesetz aufgestellten Mindeststandards für die Gewährung von Beiträgen an die Kantone. Die Änderung des Glarner Stipendienrechts ermöglicht den Beitritt zum Konkordat durch den Landrat.
In den letzten Jahren schwankte die Zahl der Gesuche zwischen 250 und 400. Die Ausgaben betrugen zwischen 1,3 und 1,6 Millionen Franken (mit dem «Ausreisserjahr» 2008 mit 2,2 Mio. Fr.). Mit dem neuen Gesetz werden maximal 1,5 Millionen Franken pro Jahr nötig sein.
Der Landrat beantragt der Landgemeinde, dem Gesetzesentwurf für ein neues Stipendiengesetz zuzustimmen.
Das Wort wird nicht verlangt.