Traktandum 4
Memorialsantrag „Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung für Einwohner des Kantons Glarus“
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Die Landsgemeinde lehnt den Memorialsantrag klar ab.
Bestattungen waren im Kanton Glarus bis 2003 unentgeltlich. Der Kanton übernahm die direkten Kosten der Bestattung. Zulasten der Gemeinden gingen die indirekten Kosten (Friedhofverwaltung, Anlage und Unterhalt des Friedhofs, Anschaffung Geräte und Werkzeuge), die sie seit 2004 den Nachlassenschaften weiterverrechnen können. Der Memorialsantrag fordert die Wiedereinführung der Unentgeltlichkeit, weil die Überwälzung der Kosten auf die Hinterbliebenen einem Verlust der Glarner Eigenart und Volkskultur gleichkomme. Es solle für den ganzen Kanton eine einheitliche Regelung gelten.
Die Gemeinden sind für die Bestattung aller im Kanton wohnhaft gewesenen Personen oder für die auf ihrem Gebiet aufgefundenen Leichen zuständig. Eine Bestattung in würdevollem Rahmen und Gleichbehandlung aller Verstorbenen ist im Grundsatz gewährleistet. Kann die Nachlassenschaft die Bestattungskosten nachweislich nicht übernehmen, kommt die Gemeinde dafür auf. Den unterschiedlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen wird somit sinnvoll Rechnung getragen. War früher die standardisierte Bestattung akzeptiert, wird heutzutage Individualität beim Abschiednehmen immer wichtiger (Särge, Grabsteine, Zeremoniell).
Regierungs- und Landrat lehnen den Memorialsantrag auch aus finanzpolitischen Überlegungen ab. Die Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung brächte den Gemeinden Mehrkosten von über 700000 Franken. 2004 gelangte der Landrat im Zuge der Sparmassnahmen nach eingehender Prüfung zum Schluss, die Aufhebung der Erbschaftssteuer rechtfertige das Überwälzen der Bestattungskosten auf die Nachlassenschaften. 2007 bis 2011 wurden zusätzliche Steuerentlastungen gewährt, die zu erheblichen Mindereinnahmen der öffentlichen Hand und zur Entlastung der Steuerpflichtigen führten. Mit der neuen Pflegefinanzierung trägt weitgehend der Staat die Pflegekosten, was die Betroffenen in den letzten Lebensjahren finanziell erheblich entlastet. Davon profitieren letztlich die Angehörigen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag eines Bürgers zur Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung abzulehnen.
- Paul Häusermann
- Näfels
Paul Häusermann wirbt kurz und knapp für die Annahme seines Memorialsantrages. Der letzte Gang solle vom Kanton bezahlt werden, sagt er. Es gebe andere Orte, an denen man das Geld einsparen könne.
- Franz Landolt
- Näfels
Franz Landolt erklärt, dass mit der Einführung der Pflegefinanzierung und der Abschaffung der Erbschaftssteuer die Betroffenen bereits soweit entlastet sind, dass diese die Kosten der Bestattung übernehmen können. Wenn nicht, sei der Kanton schon heute dazu bereit, Unterstützung zu leisten.