Traktandum 14
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten
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Die Landsgemeinde folgt dem Abänderungsantrag Bösch.
Im Grundsatz regelt der Bund die Glücksspiele. Sein Lotteriegesetz gilt den drei Bereichen Lotterien und Prämienanleihen, gewerbsmässige Wetten und lotterieähnliche Unternehmungen. Die «Interkantonale Landeslotterie» tritt seit 2003 in der Deutschschweiz, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein als alleinige Grossveranstalterin von Lotterien und Wetten auf und bietet ihre Produkte unter «Swisslos» an. Swisslotto, Euromillions, Sport-Toto und Millionenlos sind gemeinnützige und wohltätige Grosslotterien, die gesamtschweizerisch angeboten werden. Auf Kantonsebene ist das Lotterie- und Wettwesen im Vollziehungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten geregelt, das folgende Mängel aufweist:
Zersplitterung und Unübersichtlichkeit; teilweise über 30 Jahre alte, nicht mehr aktuelle und unzweckmässige Bestimmungen; zu wenig klare und ausführliche Regelungen (Zuständigkeiten, Bewilligungserteilung, Verwendung der Mittel); wenig Transparenz über die Verteilung der Mittel (nur interne Richtlinien).Diese Mängel erforderten eine Totalrevision. Das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (EG Lotteriegesetz) umfasst 40 Artikel. Das Bundesgesetz und zwei interkantonale Vereinbarungen verpflichten die Kantone zu einer transparenten und nach einheitlichen Kriterien erfolgenden Verwendung der Lotteriemittel, die für den Kanton Glarus jährlich zwischen 2 und 2,2 Millionen Franken betragen. Neu werden auf Gesetzesstufe Kriterien für die Zuweisung auf die drei Fonds (Kultur-, Sport-, Sozialfonds) festgelegt und deren Zweckbestimmung umschrieben. Die Anteile legt der Landrat fest. Einzelgesuche behandelt weiterhin der Regierungsrat, und ein Bericht dazu verbessert die Transparenz. Die verschiedenen Lotteriearten (Gross-, Klein- und Unterhaltungslotterien) sind übersichtlich in eigenen Kapiteln geregelt. Die Bewilligungspflicht (und damit die Gebühren) entfallen nach wie vor für reine Unterhaltungslotterien (Tombola und Lotto), bleibt aber für vom Kanton beaufsichtigte gemeinnützige und wohltätige Lotterien bestehen.
Im Landrat blieb die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Diskutiert wurde, ob Regierungs- oder Landrat die Verteilung auf die einzelnen Fonds vornehmen soll. Nun soll der Landrat dies auf Antrag des Regierungsrates tun. Nicht aufgenommen wurde die Regelung, nach der 2 Prozent der Lotteriemittel durch den Regierungsrat für andere wohltätige und gemeinnützige Zwecke – als kulturelle, sportliche und soziale – hätten verwendet werden können. Abgelehnt wurde ein Antrag, der einen fixen Verteilschlüssel im Gesetz vorschlug.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem total revidierten Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zuzustimmen.
- Daniela Bösch
- Niederurnen
Daniela Bösch stellt den Antrag, dass weiterhin die Regierung die Höhe der Anteile bei der Verteilung der Lotteriegelder festlegen solle. Dies habe sich bewährt. Sollte der Landrat dafür zuständig sein, befürchtet sie eine Politisierung. Dies hätten die Diskussionen an der Landratsdebatte zum Thema gezeigt. Die Regierung dagegen habe diese Aufgabe immer sehr gut und weitsichtig gemeistert: «never change a winning team», sagt sie.
- Daniel Jenny
- Oberurnen
Daniel Jenny unterstützt in seinem Votum der Abänderungsantrag Bösch. Sport und Kultur dürfen nicht zum Spielball der Politik werden. Genau das passiere aber, wenn der Landrat über die Aufteilung der Lotteriegelder entscheide. Wie seine Vorrednerin will Jenny, dass der Regierungsrat weiterhin die Kompetenz über die Aufteilung der Gelder hat.
- Sepp Kubli
- Netstal
Sepp Kubli beantragt, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen und sämtliche Abänderungsbeiträge abzulehnen. Er sei überzeugt, dass der Landrat das richtige Gremium sei, um sachlich und ausgewogen zu diskutieren und zu entscheiden. Kubli, der für die Sportler redet, wie er sagt, betont die Wichtigkeit eines partnerschaftlichen Umgangs zwischen Sport und Kultur.
- Peter Rothlin
- Oberurnen
Peter Rothlin beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Es gehe um mehr als einen Kompetenzstreit. Es soll eine Debatte über die Verteilung der Lotteriegelder stattfinden – und das im Landrat. Der Regierungsrat wolle dieser Diskussion aus dem Weg gehen. Er aber wolle die Möglichkeit haben, Fragen zur Sache zu stellen.
- Peter Landolt
- Näfels
Peter Landolt unterstützt den Antrag Bösch. Er verstehe nicht, weshalb der Regierung die Kompetenz über die Aufteilung der Gelder entzogen worden solle. Wenn man die Kompetenz dem Landrat gebe, führe dies zu einem unschönen Verteilkampf und zu Lobbying. Er befürchtet, dass Sport und Kultur gegeneinander ausgespielt würden. Der bisher gehandhabte Schlüssel sei gerecht, weil der Sport im Gegensatz zur Kultur über andere Finanzierungsquellen, wie Jugend und Sport, verfüge. Die Regierung habe den Überblick über die verschiedenen Finanzierungsquellen, die Lotteriegelder seien nur eine davon.
- Hans-Jörg Marti
- Nidfurn
Hans-Jörg Marti betont, dass die Verteilung der Lotteriegelder eine strategische Frage sei. Und solche würden seit jeher im Landrat beantwortet. Der Regierungsrat sei für operative Belange zuständig. Die Vorlage sei deshalb unverändert anzunehmen. Der Landrat könne die Strategie langfristig vorgeben. Dies sei wichtig. Der Regierungsrat hingegen sei in der Lage, ohne grossen Aufwand, die Richtung zu wechseln. Genau das spreche aber gegen die Vergabe der Kompetenz an den Regierungsrat.
- Rolf Kamm
- Schwanden
Rolf Kamm beantragt im Namen der FDP des Kantons, den Abänderungsantrag Bösch anzunehmen. Sollte der Landrat über die Verteilung entscheiden, würden die Kreise mit dem besseren Lobbying mehr erhalten, ist er überzeugt. Um Verteilkämpfe zu vermeiden, möchte er die Kompetenz bei der Regierung belassen.
- Fridolin Hunold
- Glarus
Fridolin Hunold beantragt namens des Landrates der Landsgemeinde, den Abänderungsantrag Bösch abzulehnen. Dieser sei aus der Angst vor einer Änderung des Verteilschlüssels erwachsen. Diese sei unbegründet. Denn auch der Regierungsrat habe angekündigt, den Schlüssel ohnehin zu überprüfen - sollte er denn die Kompetenz dazu erhalten. Ein wichtiges Ziel sei die Schaffung von Transparanz in Sachen Verteilung. Folgerichtig sollten solche Entscheide nicht im stillen Kämmerchen des Regierungsrates, sondern im Landrat gefällt werden.
- Christine Bickel
- Regierungsrätin, Niederurnen
Regierungsrätin Christine Bickel betont, dass eine Gleichbehandlung nur möglich sei, wenn man den Überblick über alle Finanzquellen habe. Die Regierung würde es sich zutrauen, auch weiterhin über die Verteilung zu entscheiden, sagt sie. Die Landsgemeinde solle aber bestimmen.