Traktandum 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen
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Beschluss
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Die am 1. Januar 2013 in Kraft tretende Revision des Bundesgesetzes über Familienzulagen dehnt den Geltungsbereich auf alle selbstständig Erwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft aus; sie müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Da sie im Kanton Glarus bereits seit dem 1. Januar 2009 Kinderzulagen erhalten, sind nur noch kleine Anpassungen an das Bundesrecht nötig.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen zuzustimmen.
Das Wort wird nicht verlangt.