Traktandum 12
Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)
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In einer ersten Abstimmung obsiegt der Antrag Shostak eventualiter über den Antrag Baumgartner. In der zweiten Abstimmung folgt die Landsgemeinde aber dem Antrag des Landrates.
Schliesslich folgt die Landsgemeinde dem Antrag Mühlemann, hier unterliegt der Antrag des Landrates.
Eine vom Landrat als Postulat überwiesene Motion verlangt, dass Verkaufsgeschäfte des täglichen Bedarfs auch an hohen Feiertagen offen gehalten werden dürfen. Das Ruhetagsgesetz von 1973 ist ohnehin grundlegend zu überarbeiten. In gewissen Gewerbebereichen bestehen Abgrenzungsprobleme zwischen den an hohen Feiertagen erlaubten und verbotenen Tätigkeiten, Regelungen entsprechen nicht mehr der gelebten Wirklichkeit oder sind ungenügend auf die eidgenössische Arbeitsgesetzgebung abgestimmt.
Die Vernehmlassung ergab ein differenziertes Bild: Einerseits wird vermehrt an Randzeiten und an Wochenenden eingekauft, und es besteht ein Bedürfnis zum Besuch öffentlicher Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen. Andererseits will man sich an den öffentlichen Ruhetagen erholen und besinnen können. Das Gesetz hat die widersprüchlichen Interessen von religiösem Gehalt und wirtschaftlichen Bedürfnissen auszugleichen.
Die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes bringt keine grundlegenden Neuerungen. Insbesondere sieht es entsprechend dem Vernehmlassungsergebnis von grundsätzlicher Ausdehnung der Ladenöffnung auf hohe Feiertage ab. Es baut auf dem Bisherigen auf, beseitigt aber Unzulänglichkeiten und schafft durch Begriffsklärungen, Präzisierungen und systematische Änderungen mehr Klarheit und Übersichtlichkeit.
Im Landrat stiess die Vorlage auf gute Resonanz. Die Zulassung von Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen wurde abgelehnt. Für Orte mit erheblicher touristischer Bedeutung kann der Regierungsrat an Sonn- und allgemeinen Feiertagen das Offenhalten von Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben bewilligen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde Zustimmung zum neuen Ruhetagsgesetz.
- Martin Baumgartner
- Engi
Martin Baumgartner beantragt im Namen der Jungen SVP des Kantons, das Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an den hohen Feiertagen aus dem Gesetz zu streichen. Die JSVP wolle den Gemeinden die Freiheit lassen, über Bewilligungen von solchen Veranstaltungen zu entscheiden. Vor allem die Jungen würden wegen des Verbots in andere Kantone ausweichen, was ökologisch und ökonomisch ein «Schwachsinn» sei. Man solle den Jungen nicht alles verbieten, sondern ihnen auch etwas bieten.
- Olga Shostak
- Glarus
Olga Shostak geht namens der Glarner Jungfreisinnigen weiter als die Junge SVP. Sie will, dass nicht nur Tanz- und Musikveranstaltungen vom Verbot ausgenommen werden, sondern alle Veranstaltungen gleichermassen. Sie will damit Willkür verhindern. Alle Veranstalter sollten gleichberechtigt sein. Es gebe keinen zeitgemässen Grund, ihrem Abänderungsantrag nicht zuzustimmen.
- Hans Ulrich Knöpfel
- Obstalden
Hans Ulrich Knöpfel unterstützt im Namen der reformierten Landeskirche den Antrag von Landrat und Regierung. Er plädiert dafür, während des Jahres zwischendurch innezuhalten. Ein Feiertag sei ein bewusster Verzicht auf gewisse Ablenkungen und soll eine Insel der Ruhe ermöglichen. Als Gesellschaft solle man sich fragen, was gut tue und was nicht. Im Leben habe viel Platz, auch Musik und Tanz, aber es sei verkraftbar, an den wenigen hohen Feiertagen darauf zu verzichten.
- Aydin Elitok
- Bilten
Aydin Elitok fordert die Landsgemeinde dazu auf, die beiden Abänderungsanträge abzulehnen. Für ihn geht es vor allem um die kulturelle Tradition und religiöse Werte. Man sollte die über Generationen gewachsenen Traditionen nicht aufgeben. Es gehe hier lediglich um fünf Feiertage. Es sei nicht zu viel verlangt, diese zu respektieren. Ausserdem gehe man auch nicht feiern, wenn etwa ein Angehöriger gestorben sei. Elitok verweist dabei auf den Tod Christi am Karfreitag.
- Benjamin Mühlemann
- Mollis
Benjamin Mühlemann verlangt in seinem Antrag, dass in Tourismusorten Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit einer entsprechenden Bewilligung auch an hohen Feiertagen geöffnet haben dürfen. Touristen sollten das erwarten können; es gehöre zu einem Tourismusort, dass die Geschäfte auch an hohen Feiertagen offen hätten. Mühlemann warnt vor dem Ausweichen von Touristen an andere Orte und betont auch die Bedeutung von verkaufsoffenen Feiertagen für den Umsatz der Geschäfte.
- Martin Vogel
- Ennenda
Martin Vogel unterstützt den Abänderungsantrag Mühlemann. Er streicht die touristische Bedeutung offener Läden an Feiertagen heraus. Das vorgeschlagene Verbot sei unnötig. Es koste den Kanton nichts, den Läden die Freiheit zu lassen, offen zu haben oder nicht. Zudem sei es nun mal so, dass viele Feiertage gerade in der touristischen Hauptsaison zu liegen kommen. Dies sei gerade die Zeit, in der man das Geld verdienen muss.
- Fridolin Luchsinger
- Schwanden
Fridolin Luchsinger verteidigt als Präsident der vorberatenden landrätlichen Kommission die bestehende Vorlage. Die gleichen Anträge wie an der Landsgemeinde seien bereits im Landrat gestellt worden. Der Kanton gehe nicht unter, wenn an ganz wenigen Tagen im Jahr keine Musik- und Tanzveranstaltungen stattfänden, sagt er. In Bezug auf den Antrag Mühlemann erinnert er daran, dass es auch Personal brauche, das arbeiten müsse, um an hohen Feiertagen offen zu haben. Da etwa Kioske an hohen Feiertagen sowieso geöffnet haben dürfen, könnten die Touristen Sonnencrème oder ähnliches dort kaufen.
- Marianne Dürst Benedetti
- Landesstatthalter, Glarus
Frau Landesstatthalter Marianne Dürst Benedetti sagt, dass offenbar der Eindruck entstanden sei, dass mit der Vorlage ein Haufen neuer Gesetze eingeführt würden. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Der Kanton Glarus sei jetzt schon sehr liberal. Die Vorlage bedeute eine weitere Lockerung, sei eine weitere Anpassung an die Bedürfnisse der Gesellschaft. Man wolle aber an gewissen Werten festhalten und habe es deshalb am Verbot, etwa von Tanzveranstaltungen, an den hohen Feiertagen festgehalten. Ausserdem räumt Dürst Benedetti ein, dass die Vorlage im Tourismus-Bereich eine Verschärfung bedeute.