Traktandum 5
A. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
B. Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung.
ViCLAS ist ein computergestütztes Analysesystem, das polizeiliche Daten zusammenführt und verarbeitet. Die Analyse erfolgt aufgrund von Straftatenmustern und Verhaltensmerkmalen von erfassten Tätern. ViCLAS dient der effizienten Aufklärung und Bekämpfung von Seriengewalt- und Sexualdelikten. Delinquenten können früher gefasst werden, wenn elektronische Hilfsmittel zur Aufbereitung und Auswertung der vorhandenen Ermittlungsergebnisse zur Verfügung stehen. Das System hat seit Aufnahme des Pilotbetriebs 2003 seinen Nutzen mehrfach bewiesen, obwohl aufgrund internationaler Erfahrungen erst mittelfristig Erfolge zu erwarten gewesen wären. Die Vorlage führt das ViCLAS-Konkordat definitiv ein und verankert gesetzlich die interkantonale Zusammenarbeit bei dessen Nutzung.
ViCLAS bearbeitet besonders schützenswerte Daten, die es während mindestens 40 Jahren aufbewahrt, und sensible Persönlichkeitsprofile. Auch bedarf der grenzüberschreitende Einsatz des Systems einer gesetzlichen Grundlage. Das ViCLAS-Konkordat nimmt datenschutzrechtliche Anliegen auf, indem nur Straftaten mit Bezug zu – auch leichteren – Gewalt- und Sexualdelikten erfasst werden. Der Zugriff auf diese sensiblen Informationen ist nur wenigen, speziell geschulten Polizeiangehörigen gestattet. Den betroffenen Personen steht Akteneinsicht zu, und es besteht die Möglichkeit, die Daten löschen zu lassen.
Im Landrat war die Vorlage unbestritten. Die Landsgemeinde kann nur über Beitritt oder Nichtbeitritt zum Konkordat entscheiden; eine Änderung ist nicht möglich. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem ViCLAS-Konkordat beizutreten und den Anpassungen des Polizeigesetzes zuzustimmen.
Das Wort wird nicht verlangt.