Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2012
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Das Budget für das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von 8,8 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung Nettoinvestitionen von 20 Millionen Franken voraus. Für Abschreibungen sind 20,4 und als Entnahme aus den Spezialfinanzierungen 14,1 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 1,7 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 91,7 Prozent.
Im Gegensatz dazu zeichnet sich für das Jahr 2012 eine deutliche Verschlechterung ab. Der Finanz- und Aufgabenplan 2012 – 2015 sieht in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von fast 5 Millionen Franken vor.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2012 auf 54 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
1,5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals; 0,25 Prozent der einfachen Steuer für die Gesamterneuerung der linth-arena sgu; 0,25 Prozent der einfachen Steuer für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke.Das Wort wird nicht verlangt.