Traktandum 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten)
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Der Abänderungsantrag Rothlin unterliegt dem Antrag des Landrates und der Regierung klar. In der Schlussabstimmung spricht sich das Volk für den Antrag des Landrates und der Regierung aus.
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EG SVG) unterbreitet, mit welcher die Motorfahrzeugsteuer künftig auch nach ökologischen Gesichtspunkten mit einem Bonus-/Malus-System erhoben wird. Die Vorlage geht auf eine Motion der Grünen zurück, welche dies zusammen mit anderen Parteien in verschiedenen Vorstössen forderte. Die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer nimmt das mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbare Rabattmodell der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) auf:
Energieeffiziente Motorfahrzeuge (vorläufig Energieetikette A) können bei Immatrikulation bis maximal drei Jahre ganz oder teilweise von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden. Wenig oder nicht energieeffiziente Neuwagen (z.B. Energieetikette F und G) können mit einem unbefristeten Malus bis zu 30 Prozent der Motorfahrzeugsteuer belastet werden (ausgenommen Oldtimer). Massgebend ist die Energieetikette des Bundes für Personenwagen. Der Hubraum bleibt Bemessungsgrundlage. Schwere Lastwagen werden nicht einbezogen. Der Regierungsrat kann Elektrofahrzeuge weiterhin von der Motorfahrzeugsteuer befreien. Er legt periodisch fest, für welche Fahrzeugklassen welche Ermässigung (Bonus) gewährt bzw. welcher Zuschlag (Malus) erhoben wird und hält dabei den Grundsatz der Saldoneutralität ein.Die Steuerausfälle von geschätzt 400’000 Franken werden kompensiert durch geringe, aber unbefristete Zuschläge auf Personenwagen der Effizienzkategorien F und G und auf Personenwagen, die über keine Effizienzkategorie verfügen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Änderung des EG SVG, welche das Erheben der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten bringt, zuzustimmen.
- Martin Dürst
- Schwanden
Martin Dürst bezeichnet die ökologische Motorfahrzeugsteuer als Steuererleichterung für Wohlhabende. Sie sei nicht ökologisch, sondern bevorzuge nur die Leute, die ein neues Auto kaufen könnten. Weniger Verdienende könnten sich oftmals keinen neuen effizienten Wagen leisten. Ausserdem fördere die Steuer die Wegwerfgesellschaft. Denn es entstehe der Anreiz, alle drei Jahre ein neues Auto zu kaufen, um von der Erleichterung zu profitieren. Dürst verweist auch auf die Geländefahrzeuge. Hier gäbe es kaum Wagen der Klasse A, die als Zugfahrzeug taugten. Die effizienten Wagen, die dafür geeignet seien, könne sich ein Normalverdiener kaum leisten.
- Ronald Hämmerli
- Bilten
Ronald Hämmerli beantragt wie sein Vorredner die Ablehnung der Vorlage. Der Kanton Glarus weise aufgrund der Topographie viele Geländefahrzeuge auf. Im Handel seien aber kaum energieeffiziente Fahrzeuge zu finden, die bezahlbar und zweckdienlich seien. Vom Bonus würden deshalb nur jene profitieren, welche sich diese teureren Autos auch leisten könnten. Ausserdem habe das Bonus-Malus-System keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoss. Es werde höchstens die Bürokratie ausgebaut.
- Mauro Sana
- Niederurnen
Laut Mauro Sana handelt es sich bei der Vorlage um einen Kompromiss. Die Grünen hätten eine weitergehende Lösung gewünscht, sich dann jedoch hinter die Vorlage gestellt. Mit sparsamen Autos brauche man weniger Benzin und stosse weniger CO2 aus. Die ökologische Steuer sensibilisiere die Autokäufer auf den ökologischen Aspekt. Bereits eingelöste Autos seien von der Vorlage nicht betroffen. Sana kontert die Argumente seines Vorredners: Auch bei den Geländewagen gebe es genügend Modelle, die energieeffizient seien.
- Peter Rothlin
- Landrat, Oberurnen
Landrat Peter Rothlin beantragt die Streichung der Malus-Passage in der Vorlage. Die Fahrzeugsteuern im Kanton Glarus seien jetzt schon überdurchschnittlich hoch. Eine zusätzliche Besteuerung sei ungerecht, denn Inhaber stärkerer Fahrzeuge würden heute schon mehr Steuern bezahlen als jene von schwächeren. Die Steuerausfälle, die bei fehlendem Malus in Kauf genommen werden müssten, seien verkraftbar.
- Benjamin Mühlemann
- Landrat, Mollis
Landrat Benjamin Mühlemann spricht sich für die unveränderte Vorlage aus. Sie sei durchdacht, einfach und gerecht. Der Malus für «Dreckschleudern» sei nötig, damit die Einkünfte bei der Motorfahrzeugsteuer nicht sänken. So brauche es auch keine Steuererhöhung. Es gebe in allen Fahrzeugklassen Wagen mit der Ettikette A, so Mühlemann. Auch bei grossen Autos existierten viele effiziente Modelle. Mit einem effizienten Auto könne man Geld sparen und CO2 vermindern. Das jemand wegen des Bonus alle drei Jahre ein neues Auto kaufe, sei nicht denkbar, dafür sei der Anreiz zu klein.
- Thomas Kistler
- Landrat, Niederurnen
Landrat Thomas Kistler vertritt als Präsident der zuständigen Landratskommission die Vorlage. Er betont, dass die Regelung nur für neu immatrikulierte Fahrzeuge gilt. Occasionen – auch solche mit hohem Verbrauch – seien nicht betroffen. Zudem sei im Landrat unbestritten gewesen, dass mit der Vorlage keine Steuersenkungen einher gehen sollen. Deshalb sei der Malus im Gesetz beizubehalten. Damit bleibe das Gesamtsteueraufkommen aus den Fahrzeugsteuern stabil.