Traktandum 10
Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Memorialsantrag auf Änderung von Art. 13)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung und lehnt damit auch einen Abänderungsantrag ab.
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Abstimmungsgesetz) unterbreitet. Mit der Vorlage wird auf Mehrfachausfüllungen in Glarus Nord anlässlich der Landratswahlen 2010 reagiert. Zur Gewährleistung der persönlichen Stimmabgabe in den neuen Gemeindestrukturen wird an den Öffnungszeiten der Abstimmungslokale festgehalten. Die Gemeinden haben zudem mehrere Urnenstandorte anzubieten, wobei sie aber bisherige Standorte, soweit sinnvoll, zusammenlegen dürfen.
Vor allem ist die Stellvertretung deutlicher zu regeln. Der Begriff «Stellvertretung» war Anlass zu Missverständnissen; er wird gesetzlich auf den Botengang beschränkt. Der Ausdruck «Stimmabgabe» (Art. 13 Abs. 1) bedeutet nicht, dass eine Drittperson für Stimmberechtigte stimmen, also den Wahlzettel ausfüllen darf. Es ist lediglich gestattet, neben dem eigenen maximal zwei zusätzliche Wahlzettel im Sinne eines Botenganges zur Urne zu bringen.
Die Grundsätze zur Stimmabgabe werden verdeutlicht. Es wird unmissverständlich festgeschrieben, dass Stimmzettel nicht nur handschriftlich, sondern auch eigenhändig ausgefüllt werden müssen. Eine Stellvertretung ist diesbezüglich – auch im Einklang mit dem 2006 geänderten Bundesrecht – ausgeschlossen. Einzige Ausnahme besteht bei schreibunfähigen Personen. Diese können für die Stimmabgabe die Hilfe einer ebenfalls stimmberechtigten Vertrauensperson in Anspruch nehmen; die Stellvertretung ist aber auf dem Stimmrechtsausweis zu dokumentieren.
Auf allen Stimmrechtsausweisen ist künftig gemäss vorgedruckter Erklärung mit Unterschrift zu bestätigen, den Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt zu haben. Die Erklärung ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abzugeben oder der brieflichen Stimmabgabe beizulegen. Damit wird nochmals vor Augen geführt, dass das Stimm- und Wahlrecht ein höchstpersönliches demokratisches Recht ist, das selber ausgeübt werden muss und die mit einem Memorialsantrag gestellte Forderung erfüllt.
Die Ungültigkeitsgründe werden entsprechend ergänzt: Ungültigkeit nicht eigenhändig ausgefüllter Stimm- oder Wahlzettel, Ungültigkeit aller Stimm- oder Wahlzettel bei Mehrfachausfüllungen.
Die Vorlage trägt zudem gesamtschweizerischen Entwicklungen Rechnung. Wie in anderen Kantonen wird eine Kompetenz zur Durchführung von E-Voting-Versuchen, allerdings beschränkt auf die Auslandschweizer, ins Gesetz aufgenommen; der Kanton wird sich an ihnen frühestens ab 2012 beteiligen. Für die briefliche Stimmabgabe ist künftig den Stimmunterlagen eine vorfrankierte Rückantwortsendung (Geschäftsantwort) beizulegen. Der Regierungsrat kann nach Anhörung der Gemeinden zur Vereinheitlichung der brieflichen Stimmangabe ergänzende Bestimmungen erlassen.
Im Landrat wurde eine intensive Diskussion geführt. Der Landrat ging, wie die vorberatende Kommission, weniger weit als der Regierungsrat, welcher die Stellvertretung gänzlich verbieten und bei schreibunfähigen Personen Hilfe nur von Amtspersonen zulassen wollte. – Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
- Fridolin Hunold
- Landrat, Glarus
Landrat Fridolin Hunold spricht sich für die Ablehnung des Antrages der Glarner Jungfreisinnigen aus. Zwar verfolge der Antrag ein gutes Ziel, nämlich mit der Einführung des E-Votings für alle eine bessere Stimmbeteiligung zu erreichen. Die Sicherheitsbedenken würden aber überwiegen. Er fordert, dass zunächst die Erfahrungen nach der Einführung des E-Votings bei Auslandschweizern ausgewertet werden müsse. Er beantragt der Landsgemeinde die Annahme der ursprünglichen Vorlage.
- Olga Shostak
- Glarus
Olga Shostak stellt namens der Jungfreisinnigen den Antrag, allen Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Das sogenannte E-Voting solle nicht nur Auslandschweizern offenstehen. In den Kantonen, wo Pilotprojekte existierten, hätten sich diese bewährt. Mit dem E-Voting würde man junge Wähler ansprechen. Ein weiteres Argument für Shostak: Wenn das E-Voting auf nationaler Ebene käme, hätte der Kanton bereits ein Gesetz.
- Christine Bickel
- Regierungsrätin, Niederurnen
Laut Regierungsrätin Christine Bickel hat man das E-Voting für alle bewusst noch nicht ins Abstimmungsgesetz aufgenommen, da eine Totalrevision anstehe. Mit dem vorliegenden Gesetz werde alles, was unklar war, klar. Deshalb beantragt sie unveränderte Zustimmung.