Traktandum 9
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Kantonale Sachversicherung Glarus (Totalrevision)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Der Landsgemeinde wird eine Totalrevision des Sachversicherungsgesetzes von 1993 unterbreitet. Sie enthält folgende Schwerpunkte:
Optimierung Führungsorganisation, verstärkte Unterstützung Elementarschadenverhütung, Möglichkeit zur Ausdehnung des Geschäftskreises, Vereinfachung Rechtsschutz.Die Rechtsform der Glarnersach als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts wird weitergeführt. Hingegen wird die Führungsorganisation den Corporate-Governance-Richtlinien angepasst. Die Führungsebene wird weitgehend entpolitisiert. Die wesentlichen Eigentümerbefugnisse werden vom Landrat dem Regierungsrat und das Erlassen des Vollzugsrechts (Reglemente usw.) dem Verwaltungsrat als oberstem Anstaltsorgan übertragen. Demgegenüber werden alle politisch bedeutsamen Bestimmungen aus dem Verordnungsrecht in das Sachversicherungsgesetz übernommen. Die politische Kontrolle bleibt gesichert, indem der Regierungsrat als Aufsichtsorgan bei Fehlentwicklungen Einfluss nehmen kann. Die Reglemente der Glarnersach zum Prämientarif im Monopolbereich, zum Personalwesen und zur Entschädigung der Verwaltungskommission bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Versicherungsobligatorium für Gebäude sowie das Teilmonopol im Gebäudebereich bleiben bestehen. Die Rechtmässigkeit des Teilmonopols ist anerkannt.
Seit je versichert die Glarner Sachversicherung in Einzelfällen auch Risiken, die sich ausserhalb des Kantonsgebietes befinden, z. B. Ferienhäuser von Kantonseinwohnern oder Betriebsmobiliar von Unternehmen mit Hauptsitz im Kanton. Diese Möglichkeit wird gesetzlich verankert. Sie eröffnet die Chance, die Geschäftstätigkeit zu vergrössern und Risiken und Kosten besser zu verteilen. Die Betätigung soll aber vorwiegend auf den regionalen Markt gerichtet sein; die Glarnersach hat sich in einem ihr vertrauten und überblickbaren Raum zu bewegen.
Im Landrat fand die Vorlage eine gute Aufnahme. Gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage wurde jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates verankert, um bei Problemen rasch reagieren zu können. Auch ist die neue Führungsorganisation rasch umzusetzen; sie tritt 2011 in Kraft. Die Leistungsabgeltung an den Kanton wird nicht im Gesetz verankert, sondern ist zwischen Regierungsrat und Glarnersach auszuhandeln. Das Obligatorium für eine Mobiliarversicherung gegen Feuer-, Wasser- und Elementarschäden wird aufgehoben. – Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
- Renato Mazzocut
- Riedern
Renato Mazzocut beantragt, den Memorialsantrag zurückzuweisen. Die Bereiche der Kantonalen Sachversicherung Glarus im Monopol (Gebäude-, Feuer- und Elementarschäden) soll rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt vom Bereich im freien Wettbewerb geführt werden. Die wirtschaftlichen Risiken aus dem Bereich im freien Wettbewerb seien höher und die Glarner Bürger zahlen im interkantonalen Vergleich zu viel. Der Austausch von Daten zwischen den zwei Bereichen der Kantonalen Sachversicherung sei zudem als kritisch einzustufen.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Regierungsrat Andrea Bettiga spricht sich für die Annahme dieses Geschäfts aus. Mit der Totalrevision sei ein modernes Gesetz entstanden, dass entpolitisiert sei, eine optimierte Führungsorganisation enthalte sowie schlanke und effiziente Prozesse ermögliche. Bezüglich Monopol und Wettbewerb sei eine ausgewogene Lösung gefunden worden. Mit der vorliegenden Totalrevision werden die Konkurrenzfähigkeit der Glarner Sachversicherung erhalten, Arbeitsplätze gesichert und Steuereinnahmen generiert.