Traktandum 8
Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Letztmals genehmigte die Landsgemeinde 1999 ein Strassenbauprogramm und zwar für die Jahre 2000 bis 2004, das der Landrat mit den jährlichen Bauprogrammen erstreckte. Da ein Zeitraum von fünf Jahren zu knapp ist, wird wieder ein Strassenbauprogramm für zehn Jahre unterbreitet. Das Programm gibt einen Überblick über den gesamten Verkehr (inkl. öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr), vor allem jedoch über die Strassenbauten. Was letztlich realisiert wird, entscheidet der Landrat mit den Jahresprogrammen. An Strassenbauten sind vorgesehen:
Bestehende Kantonsstrassen
Schmittenkehre–Pfaffenrank an der Klausenstrasse: Fr. 9 500 000 Ergänzung Steinschlagschutz Sernftalstrasse: Fr. 860 000 Linthbrücke Mitlödi: Fr. 4 200 000 Kantonsstrasse Glarus: Rückbau und Umgestaltung Zentrum: Fr. 1 000 000 Linthbrücke Näfels–Mollis: Fr. 5 600 000 Steinschlagschutz an der Kerenzerbergstrasse: Fr. 4 300 000Neue Kantonsstrassen
Verbindung Leimen–Holenstein: Fr. 3 940 000 Querspange Netstal Nord: Fr. 17 100 000 Stichstrasse Näfels–Mollis: Fr. 19 200 000Total Bruttokredit: Fr. 65 700 000
Nicht enthalten sind die Umfahrungen von Näfels, Netstal und Glarus, die durch die Übernahme in den Netzplan der Nationalstrassen Sache des Bundes werden, weitere Ausbauten der Klausenstrasse sowie der Kreisel beim Freulerpalast in Näfels.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, für das Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019 einen Rahmenkredit von 65,7 Millionen Franken zu gewähren.
- Martina Landolt
- Näfels
Martina Landolt beantragt, den Memorialsantrag zum Mehrjahres-Strassenbauprogramm abzuändern. Die Verbindung Leimen-Holenstein und die Querspange Netstal Nord sollen ersatzlos aus dem Mehrjahres-Strassenbauprogramm gestrichen werden. Primär sollen die bestehenden Strassen saniert werden. Der Boden sei knapp und es gebe bessere Lösungen, welche jedoch eine längere Planungszeit in Anspruch nehmen. Die Stichstrasse Näfels-Mollis sei ohne grossen Bodenverlust zu realisieren.
- Andreas Schlittler
- Glarus
Andreas Schlittler verlangt die Zurückweisung des Mehrjahres-Strassenbauprogrammes und allenfalls Unterstützung des Abänderungsantrages von Frau Landolt. Seit der letztjährigen Genehmigung des Planungskredits habe er nichts von einem Fortschritt gehört. Zudem seien von einer Westumfahrung viele Grundstücke von Privaten betroffen, welche bis jetzt überhaupt nicht einbezogen wurden. Grundsätzlich könne sich der Kanton die Stichstrasse und Querspange sowieso nicht leisten. Deshalb sei die Vorlage zurückzuweisen mit der Auflage, dass die Stichstrasse und Querspange vom Bund zu tragen seien.
- Hansjörg Stucki
- Oberurnen
Hansjörg Stucki beantragt eine Rückweisung des Memorialsantrages und im Fall des Entscheids auf Eintreten, eine Abänderung des Memorialsantrages. Die Querspange Netstal Nord und die Stichstrasse Näfels-Mollis sollen demnach im Fall des Abänderungsantrags ersatzlos gestrichen werden. Der Kanton weise eine schlechte Ertrags- und Finanzlage aus. Mit der Streichung der zwei Strassenprojekte könnten über 36 Millionen Franken eingespart werden. Die Zeit reiche, um bessere und kostengünstigere Lösungen zu finden.
- Georg Staubli
- Landrat, Niederurnen
Landrat Georg Staubli Präsident der vorbereitenden Kommission, spricht sich für die unveränderte Annahme der Vorlage aus. Das Strassenbauprogramm bilde eine wichtige Grundlage für die langfristige Finanzplanung. Jedoch sei das Mehrjahresprogramm nicht verbindlich. Der Landrat habe in der Vergangenheit mehrmals bewiesen, dass er die Prioritäten unter Berücksichtigung der kantonalen Finanzlage richtig setzen könne.
- Jakob Kamm
- Regierungsrat, Mollis
Regierungsrat Jakob Kamm beantragt, dem Memorialsantrag unverändert zuzustimmen. Das Mehrjahres-Strassenbauprogramm gebe den Rahmen vor, der Landrat beschliesse jedoch unter Berücksichtigung der finanziellen und weiteren Kriterien über die Realisation der einzelnen Strassenprojekte. Es mache keinen Sinn, die neuen Strassen aus dem Programm zu kippen. Schliesslich werde erst zu einem späteren Zeitpunkt über eine Realisation entschieden.