Traktandum 7
Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Memorialsanträge „Passivraucherschutz“)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Im Zusammenhang mit dem Passivraucherschutz wurden zwischen 2005 und 2009 drei Memorialsanträge, zwei von Bürgern und einer von Gastro Glarnerland sowie eine Motion der Grünen Fraktion eingereicht:
Ein Memorialsantrag «rauchfreie Räume» eines Bürgers sieht die Möglichkeit separater abgegrenzter Raucherräume (Fumoirs) vor, deren Betreten durch das Personal aber freiwillig zu sein hätte. Im Übrigen wären Gastgewerbebetriebe gänzlich rauchfrei zu halten. Der Memorialsantrag Gastro Glarnerland «Schutz vor dem passiven Rauchen» sieht ebenfalls Fumoirs vor. Gastgewerbebetriebe sollten aber – unabhängig von ihrer Grösse – dann als Raucherbetriebe geführt werden dürfen, wenn sich das Einrichten getrennter Raucherräume als unmöglich oder unzumutbar erwiese. Zudem hätte dies für andere öffentliche Räume (z.B. Gebäude der öffentlichen Verwaltung) zu gelten. Das ist jedoch so gemäss Bundesvorgabe nicht mehr zulässig. Ein kurz vor der Beratung im Landrat eingereichter Memorialsantrag eines Bürgers, welcher in allen Restaurants das Rauchen generell erlauben wollte, wurde – da mit dem neuen Bundesrecht gänzlich unvereinbar – als rechtlich unzulässig erklärt. Er steht nicht mehr zur Diskussion. Die Motion verlangte nur ein Rauchverbot für öffentliche Räume des Kantons und der Gemeinden. Sie ist als erledigt abgeschrieben.Forschungsergebnisse belegen die Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen. Eine gesetzliche Regelung, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen in geschlossenen Gebäuden und Einrichtungen schützt, wird daher befürwortet. Zu bedauern ist, dass keine gesamtschweizerische Lösung gefunden werden konnte. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen führen in unserem Land mit grosser Mobilität und regem Tourismus zu Rechtsunsicherheit und erschweren die Akzeptanz des Rauchverbots.
Kantonale Regelung
Die Behandlung des Passivraucherschutzes hatte die Landsgemeinde 2008 auf 2010 verschoben, da sich eine Bundesregelung in Ausarbeitung befand, die am 1. Mai 2010 in Kraft tritt. Unter anderem verbietet sie grundsätzlich das Rauchen in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, wozu auch jene des Gastgewerbes gehören. Es dürfen aber Raucherräume eingerichtet werden, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und ausreichend belüftet sind. In Gastlokalen unter 80 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn sie gut belüftet, als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von der zuständigen Behörde bewilligt sind. Die Kantone dürfen strengere Vorschriften erlassen. Da die Bundesregelung nicht verschärft werden will, ist kantonales Einführungsrecht lediglich bezüglich der Bewilligung von Raucherbetrieben nötig. Die Kompetenz dazu soll wie für die Gastwirtschaftsbetriebe bei den Gemeinden liegen.
Mit der Vorlage wird das Ziel erreicht. Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten (Arbeitsplatz, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants usw.), werden vor dem unfreiwilligen Passivrauchen geschützt. Der Verzicht auf ein totales Rauchverbot behindert dies nicht. Die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten und Gastlokale unter 80 Quadratmetern als Raucherbetriebe zu führen, gleicht die Interessen der Nichtraucher mit der beruflichen Freiheit der Gastwirte und der persönlichen Freiheit der Raucher aus. Eine kantonale Verschärfung ist nicht erforderlich. Abzulehnen sind daher der Memorialsantrag betreffend «Schutz vor dem passiven Rauchen», da er rechtlich nicht mehr zulässig ist, und derjenige betreffend «rauchfreier Räume», da er die Bundeslösung verschärft.
Der Landrat folgte der vorberatenden Kommission, welche die Bundeslösung unverändert übernahm. Weitergehende Anträge, wie generelles Verbot von Fumoirs oder strengere Jugendschutzbestimmungen wurden abgelehnt.
Der Landsgemeinde wird beantragt, die Bundeslösung zu übernehmen, eine Änderung des Gastgewerbegesetzes anzunehmen sowie die beiden Memorialsanträge abzulehnen.
- David Reifler
- Niederurnen
David Reifler beantragt, dem Antrag des Landrates (Bundeslösung) zuzustimmen. Die Mehrheit der Gaststätten sei seit gestern rauchfrei und das Bundesgesetz, die ausführende Verordnung und die Ausnahmeregelungen hätten auf je vier Seiten Platz. Demnach sei die Bundeslösung einfach anwendbar. Die Jugend solle auf jeden Fall geschützt werden. Jedoch sei es für den Einstieg in das Rauchen nicht entscheidend, ob in den Gaststätten geraucht werde oder nicht. Je mehr etwas verboten werde, desto interessanter werde es für einen jungen Menschen. Weiter gelte es, die Gewerbefreiheit sicher zu stellen. Es sei nicht die Staatsaufgabe, eine sucht- und genussfreie Gesellschaft zu erschaffen.
- Paul Häusermann
- Näfels
Paul Häusermann spricht sich dafür aus, den Antrag von Regierungs- und Landrat zu unterstützen. Ein vollständiges Rauchverbot stelle für viele Kleinrestaurants grosse Umsatzeinbussen und damit eine existenzielle Bedrohung dar. Das Servierpersonal rauche mehrheitlich und werde durch ein Verbot mehr eingeschränkt als geschützt. Weiter weist Häusermann auf die grossen Steuereinnahmen aus dem Tabakkonsum hin und warnt davor, dass als nächstes wohl auch das Grillieren verboten werde.
- Jakob Brunner
- Mitlödi
Jakob Brunner beantragt, dem Memorialsantrag «rauchfreie Räume» zuzustimmen. Als Präsident der Lungenliga und Arzt schätze er die Bundeslösung als ungenügend ein, da sie den Tatbestand des Passivrauchens nicht vollumfänglich berücksichtige. Ausnahmeregelungen hätten sich, wie in anderen Kantonen bereits festgestellt, nicht bewährt. Erfahrungen aus anderen Kantonen und dem Ausland hätten zudem gezeigt, dass es nicht zu einem Beizensterben kommen werde. Als Touristendestination müsse das Glarnerland rauchfreie Restaurants den Besuchern bieten. Zudem hätten Untersuchungen gezeigt, dass die Anzahl Herzinfarkte nach der Einführung eines Rauchverbots massiv zurückgingen.
- Leo Häfeli
- Netstal
Leo Häfeli spricht sich für die Bundeslösung aus. Er als Nichtraucher und Wirt des Elggis wolle sich nicht zu stark bevormunden und vom Gesetz unterjochen lassen. Im eigenen Lokal solle der Wirt mit seinen Gästen doch noch rauchen dürfen, häufig haben Kleinbetriebe sowieso keine Angestellte. Ein vollständiges Verbot bedrohe viele Restaurants existenziell, weshalb dieses klar abzulehnen sei.
- Matthias Marti
- Engi
Matthias Marti beantragt, dem land- und regierungsrätlichen Antrag (Bundeslösung) zuzustimmen. Die anderen Memorialsanträge zum Passivraucherschutz gehen zu weit und es sei an der Zeit, ein Zeichen gegen die Überregulierung zu setzen.
- Thomas Kistler
- Landrat, Niederurnen
Landrat Thomas Kistler unterstützt den Memorialsantrag für ein vollständiges Rauchverbot. Die Bundeslösung mit den zahlreichen Ausnahmen mache die Angelegenheit unübersichtlich und biete nicht allen die gleichen Bedingungen und den gleichen Schutz. Im europäischen Ausland sei das Rauchverbot unbestritten und die Restaurants seien sogar besser besucht. In der Schweiz funktioniere das Verbot in den restriktiven Kantonen sehr gut und auch im öffentlichen Verkehr habe sich das Rauchverbot problemlos durchgesetzt. Das anhaltende Beizensterben habe sehr wenig mit dem Rauchen zu tun und andere Ursachen. Den Nichtrauchern solle eine echte freie Wahl geboten werden, was mit der Bundeslösung nicht gewährleistet wäre.
- Hans-Rudolf Forrer
- Landrat, Luchsingen
Landrat Hans-Rudolf Forrer beantragt, dem Antrag von Land- und Regierungsrat (Bundeslösung) zuzustimmen. Die übrigen Memorialsanträge betreffend Passivraucherschutz gehen zu weit. Die Bundeslösung sei ausgewogen und benachteilige die kleinen Betriebe nicht, da diese sich als Raucherbetrieb kennzeichnen können. Somit würde einer Abwanderung der Gäste zu grösseren Betrieben mit Fumoirs entgegengewirkt. Die Gewerbefreiheit werde nicht wesentlich eingeschränkt und sei vertretbar.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Regierungsrat Andrea Bettiga betont die Meinung von Landrat, Regierungsrat und der vorbereitenden Kommission. Das Bundesgesetz stelle eine ausgewogene Lösung dar, wo Nichtraucher ausreichend geschützt und 80 Prozent der Restaurants rauchfrei sein werden. Die heutige Gesellschaft sei überreglementiert und die Raucher sollten nicht auf die Strasse getrieben und ausgegrenzt werden. Zigarette und Bier gehören oftmals zum Besuch in einem Restaurant, was das Dorfleben stärke. Abschliessend legt Regierungsrat Bettiga dar, dass die kleinen Beizen geschützt und nicht unnötig diskriminiert werden sollen.