Traktandum 4
Änderung der Kantonsverfassung (Mehrheitsprinzip bei interkantonalen Zweckverbänden)
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Beschluss
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Für Statutenänderungen bei Zweckverbänden verlangt die Kantonsverfassung die Zustimmung aller beteiligten Gemeinden, also Einstimmigkeit. Dies kann grösseren, namentlich interkantonalen Verbänden das Funktionieren verunmöglichen, weil eine einzige Gemeinde eine Änderung blockieren könnte. Interkantonale Zweckverbände nehmen immer häufiger das Mehrheitsprinzip in ihr Statut auf. Dies soll die Kantonsverfassung ausdrücklich erlauben. Für kantonale Verbände bedarf es dieses Vorbehalts nicht. Das Einstimmigkeitsprinzip gilt hier weiter uneingeschränkt.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, die Kantonsverfassung zu ändern.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahl von Landammann und Landesstatthalter
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2010
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4
Änderung der Kantonsverfassung (Mehrheitsprinzip bei interkantonalen Zweckverbänden)
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5
Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Kraftwerke Linth-Limmern AG als Bestandteil des Finanzvermögens
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6
Memorialsantrag „Ergänzung der Artikel 60 und 63 des Gemeindegesetzes“ (Erweiterung Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen)
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7
Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Memorialsanträge „Passivraucherschutz“)
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8
Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019
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9
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Kantonale Sachversicherung Glarus (Totalrevision) -
10
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Behindertenkonzept)
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11
Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Memorialsantrag „Aufhebung Anspruch auf Einbürgerung“)
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12
A. Änderung des Energiegesetzes (Schaffung eines Energiefonds)
B. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Schaffung eines Gewässerrenaturierungsfonds)
C. Memorialsantrag „Energieschub für den Kanton Glarus“ -
13
Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (neu)
C. Änderung des Steuergesetzes (Aufteilung Staatssteuerertrag)
D. Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Finanzausgleichsgesetz
E. Festlegung Steuerfuss Kanton für das Jahr 2011 -
14
Änderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag „Vermögenssteuertarif“)
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15
Einführungsgesetz zum Geoinformationsgesetz
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16
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Neuordnung Pflegefinanzierung, Vollzug individuelle Prämienverbilligung)
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17
Raumentwicklungs- und Baugesetz (Totalrevision)
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18
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (neu)
C. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Strafprozessordnung und Schweizerische Jugendstrafprozessordnung -
19
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (neu)
C. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Zivilprozessordnung -
20
Wahl der Gerichtsbehörden
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21
Memorialsantrag „Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist auf dem gesamten Kantonsgebiet kostenlos“
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22
Memorialsantrag „Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer“
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23
Unerheblich erklärter Memorialsantrag