Traktandum 22
Memorialsantrag „Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer“
Video
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Im April 2008 reichten rund 80 Stimmberechtigte einen Memorialsantrag ein, welcher die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung auf kantonaler und kommunaler Ebene verlangt. Wer hier lebe, arbeite und Steuern zahle, solle auch mitbestimmen können, wovon aber gegen 20 Prozent der volljährigen Kantonsbewohner wegen ihrer anderen Staatszugehörigkeit ausgeschlossen seien. Dies zu ändern fördere die Integration und stütze die Beschlüsse breiter ab, was die Demokratie als Ganzes stärke. Das Stimm- und Wahlrecht wäre ausländischen Personen allenfalls erst auf Begehren hin zu erteilen.
Regierungsrat und Landrat lehnen den Memorialsantrag ab. Die vollständige Einführung des Ausländerstimmrechts auf kommunaler und kantonaler Ebene – vor allem an der Landsgemeinde und an den Gemeindeversammlungen – erfordert gute Integration und Vertrautsein mit den politischen Gebräuchen. Zudem sind Kenntnisse der deutschen Sprache im Kanton Glarus nötiger als in Kantonen mit Urnenabstimmungen, da die Verhandlungen an der Landsgemeinde und den Gemeindeversammlungen in Mundart erfolgen. Die einzige Möglichkeit diese notwendige Kenntnis zu prüfen ist das Einbürgerungsverfahren. Die Erteilung des Stimm- und Wahlrechts stellt den Schluss und nicht den Beginn der Integration dar. Es kennen denn auch lediglich zwei Kantone (NE, JU) ein Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene, zum Teil sogar eingeschränkt.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.
- Kaspar Marti
- Engi
Kaspar Marti beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Die gesellschaftliche Veränderung werde früher oder später dazu führen, dass auch die Ausländer das Stimmrecht erlangen. Es sei besser, zu den Ersten zu zählen und nicht durch das Zuwarten einen Imageverlust in Kauf zu nehmen. In Neuenburg existiere bereits das Ausländerstimmrecht und sei für viele Neuenburger kein exotisches Anliegen gewesen, sondern eine logische Konsequenz. Schliesslich sollen sich die niedergelassenen Ausländer an den Gesellschaftsaufgaben beteiligen und es gelte, ihr Potential zu nutzen.
- Aydin Elitok
- Landrat, Bilten
Landrat Aydin Elitok beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Das Ausländerstimmrecht sei kein geeignetes Integrationsinstrument. Die meisten Ausländer seien zu wenig integriert und interessiert. Aus diesem Grund würden sich viele Ausländer von Dritten beeinflussen lassen. Die Konstituierung des Ausländerstimmrechts beruhe zudem auf keiner Gegenleistung. Wer sich wirklich integrieren möchte, der solle sich aktiv am Dorfleben beteiligen. Zudem könne jeder Ausländer auf eine Einbürgerung hinarbeiten, durch welche ihm dann die besagten Rechte übertragen werden.
Mauro Sana, Niederurnen, beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Das Ausländerstimmrecht trage zur politischen Vielfalt bei und könne zu besseren Ideen und Lösungen führen. Die Angst der Gegner sei unbegründet, da bei den Ausländern alle politischen Richtungen vertreten seien und keine negativen Erfahrungen in anderen Kantonen gemacht wurden. Weiter ist das Sprachargument hinfällig, da ein im Kanton Glarus wohnhafter Ausländer mit der hiesigen Sprache besser vertraut sei als beispielsweise ein französisch sprechender Schweizer. Marcel Huber, Glarus, lässt im Ansatz einen Antrag auf Ablehnung des Memorialsantrags erkennen, ohne jedoch einen konkreten Antrag zu formulieren.
- Christian Marti
- Landrat, Glarus
Landrat Christian Marti beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Integration brauche beide Seiten und sei ein langer Prozess. Integration werde vor allem durch die Berufsausübung und gesellschaftliche Aktivitäten gefördert und nicht durch das Wahl- und Stimmrecht. Der Weg zu diesen Rechten müsse über die Einbürgerung erfolgen. Die Einbürgerungshürden werden laufend abgebaut und die Einbürgerung somit erleichtert. Die Deutschkenntnisse werden zudem bei der Einbürgerung geprüft, wobei eine erfolgreiche Prüfung die sprachliche Vertrautheit untermauert. Das Wahl- und Stimmrecht solle demnach am Ende eines mehrjährigen Integrationsprozesses stehen.
- Tanja Pfammatter
- Ennenda
Tanja Pfammatter beantragt, dem Memorialsantrag zuzustimmen. Integration werde durch politische Mitwirkung erreicht. Viele Ausländer seien schon einige Jahre im Kanton sesshaft und durchaus dem Glarner Dialekt mächtig. Dem Argument der politischen Integration durch Einbürgerung könne nicht statt gegeben werden, da der Einbürgerungsprozess lang und die Hürden als hoch einzuschätzen seien. Aus diesem Grund sei eine schnelle Anbindung der Ausländer an die politischen Gepflogenheiten unseres Kantons wichtig, bevor diese das Interesse an der Politik verlieren.